Mehr als 23 Millionen Bürger*innen über 14 Jahren engagieren sich in Deutschland freiwillig in Verbänden, Initiativen, Gruppen und öffentlichen Einrichtungen. Allerdings ist in den letzten Jahren die Zahl derjenigen Möglichkeiten des freiwilligen Engagements, die als Anerkennung eine Vergütung in Geld vorsehen, deutlich angestiegen.
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Zentrale Frage einer sozialrechtlichen Betriebsprüfung ist die nach der Sozialversicherungspflicht. In diesem Zusammenhang können auch als ehrenamtlich bezeichnete Tätigkeiten auf dem Prüfstand stehen.
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