STRAFFÄLLIGENHILFE | WOHNUNGSLOSENHILFE

 

Normabweichendes und damit Sanktionsfähiges Verhalten ist ein Teil gesellschaftlicher Realität.

Menschen begehen aus unterschiedlichsten Gründen strafbare Handlungen und begeben sich damit immer Weiter in die soziale Ausgrenzung. Straffälligkeit ist in der Regel ein Indikator für bereits bestehende soziale Randständigkeit und fordert das Gemeinwesen auf, sich mit diesem Phänomen auseinander zu setzen.

Allen Erscheinungsformen strafbarer Handlungen ist ein Konventionsbruch gemeinsam; aus welchen Gründen auch immer.     

Straffälligenhilfe hat damit die Aufgabe, einerseits die Lebensbedingungen und Teilhabechancen ihrer Adressaten zu verbessern und soziale Randständigkeit zu reduzieren. Auf der Seite der Individuen arbeitet sie darauf hin, straffällig gewordene Menschen bei der Entwicklung eines Unrechtsbewusstseins zu unterstützen und ihnen die Opferperspektive nachvollziehbar zu machen.

Resozialisierung verpflichtet nicht nur den Täter zur Regelkonformität. Resozialisierung verpflichtet auch das Gemeinwesen der Entstehung von Täter- und Opfergeschichten gleichermaßen zu begegnen.   

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Obdachlosigkeit ist die lebensfeindlichste Form von Armut und Marginalität.

Die Situation wohnungsloser oder von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen zählt zu den gefährlichsten Formen sozialer Randständigkeit. Die Zahl der Betroffenen wächst stetig an, insbesondere in den Ballungsräumen der Bundesrepublik Deutschland, einem der reichsten Länder der Welt. Obdachlosigkeit gefährdet die Grundrechte auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit und Menschenwürde, obgleich diese jedem Menschen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch ihre Verfassung garantiert sind.

Die Wohnungslosenhilfe nimmt ihre sozialpolitische Verantwortung war, indem sie auf die lebensbedrohlichen Existenzbedingungen ihrer Adressaten hinweist und Abhilfe bei den politisch Verantwortlichen einfordert.

Es ist die Aufgabe der Wohnungslosenhilfe, die Menschen in Wohnungs- und Obdachlosigkeit bei der Wahrung ihrer verfassungsmäßigen Grundrechte nach besten Kräften zu unterstützen.

Die bestehenden Sozialleistungssysteme auf der Grundlage der Sozialgesetzbücher - insbesondere des SGB XII und des SGB II - sind hier insbesondere an ihren Schnittstellen gefordert. Wohnungslosigkeit und Armut hat viele Gesichter!

Kontakt:

Claus Richter
Referent Straffälligenhilfe | Wohnungslosenhilfe
claus.richter(at)paritaet-rps.REMOVE-THIS.org
Tel.: (0681) 498 909