Nach der am 14. Oktober 2020 veröffentlichten Verordnung sind u.a. umfassende Tests in Pflegeheimen, Schulen oder Kindertagesstätten künftig möglich. Alle Personen in diesen Einrichtungen können getestet werden, wenn dort ein COVID-19-Fall aufgetreten ist.
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Seit Ende August 2020 führt der MDK wieder Begutachtungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit am Wohnort der antragstellenden Person unter entsprechenden Hygienevorgaben durch.
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Der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wurde am 23. September 2020 von der Bundesregierung im Kabinett beschlossen.
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In der neuen Eingliederungshilfe werden Leistungskonzepte wichtiger, da die darin genannten fachlich-pädagogischen Methoden im Hinblick auf ihre Refinanzierbarkeit an Bedeutung gewinnen.
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Die Zahlen der mit Corona infizierten Menschen steigen aktuell erneut an. Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) und die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) haben etwa zeitgleich Positionspapiere veröffentlicht, in denen sie (sach-)gerechte und verhältnismäßige Konzepte für alle im Umgang mit der Krise fordern.
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Die Bundesagentur für Arbeit (BA) möchte mit ihrem Aktionsplan Inklusion Strukturen verändern und das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen schärfen. Hierfür hat sie aus dem Aktionsplan einen Katalog an Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) abgeleitet, der regelmäßig aktualisiert wird.
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