MDK führt wieder Begutachtungen durch
Seit Ende August 2020 führt der MDK wieder Begutachtungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit am Wohnort der antragstellenden Person unter entsprechenden Hygienevorgaben durch. Eine Begutachtung mittels strukturiertem Telefoninterview bzw. nach Aktenlage erfolgt entsprechend der aktuellen Rechtslage nur noch in zwingenden Ausnahme-fällen. Die Kriterien hierzu werden derzeit erarbeitet.
Frau FEDERMEYER hat angeboten, im Laufe des vierten Quartals einen gemeinsamen Erfahrungsaustausch mit der SPG durchzuführen; die Geschäftsführung der SPG hat bereits das Interesse der SPG an einem derartigen Erfahrungsaustausch mitgeteilt.