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Wohngeld_Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes (Wohngeldstärkungsgesetz – WoGStärkG)

Um Haushalte mit niedrigem Einkommen bei den Wohnkosten stärker zu entlasten, hatten Bund und Länder auf dem Wohngipfel am 21. September 2018 eine Verbesserung des Wohngeldes zum 1. Januar 2020 vereinbart. Zu diesem Zweck werden die Mittel für Wohngeld durch Bund und Länder aufgestockt. In 2020 stehen insgesamt 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Leistungsverbesserung greift auch die Vorgabe des Koalitionsvertrages auf, wonach das Wohngeld an die jeweiligen allgemeinen und individuellen Lebensbedingungen angepasst werden soll.

Der Gesetzentwurf sieht eine Anpassung der Parameter der Wohngeldformel vor, um die Zahl der Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger zu erhöhen und die Reichweite des Wohngelds zu vergrößern. In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, ohne eine Reform würde die Zahl der Wohngeldempfängerhaushalte von rund 630.000 Ende 2016 auf voraussichtlich 480.000 Ende 2020 absinken. Im Hinblick auf den Anstieg der Erst- und Wiedervermietungsmieten sei eine Stärkung des Leistungsniveaus und der Reichweite des Wohngelds über eine reine Realwertsicherung hinaus erforderlich, denn zwischen 2015 und 2017 seien die Erst- und Wiedervermietungsmieten um durchschnittlich zehn Prozent auch stärker gestiegen als die Nominallöhne mit fünf Prozent.

Vorgesehen ist die Einführung einer neuen Mietenstufe VII in bestimmten Gemeinden und Kreisen, um Haushalte mit besonders hohen Mietniveaus (z.B. München) gezielter bei den Wohnkosten zu entlasten. Außerdem werden die Höchstbeträge, bis zu denen die Miete berücksichtigt wird, regional gestaffelt angehoben. Zudem soll das Wohngeld künftig dynamisiert werden, das heißt, alle zwei Jahre per Verordnung an die eingetretene Miet- und Einkommensentwicklung angepasst werden.  (Quelle: heute im bundestag)

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