Wichtige Änderungen bei Umsatzsteuerbefreiungen ab dem 01.01.2020
Im vergangenen Jahr boten viele rechtliche Entwicklungen Anlass zu Diskussionen über Fragen des Gemeinnützigkeitsrechts. Ein Schwerpunkt war das „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“, dessen Entwurf zunächst weitreichende Änderungen u. a. des Umsatzsteuergesetzes (UStG) vorsah. Das Gesetz wurde schließlich am 17.12.2019 als „Jahressteuergesetz 2019“ verabschiedet.
Weitere Informationen zum "Jahressteuergesetz" entnehmen Sie dem beigefügten Dokument.
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