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Wer zahlt für die Hepatitis-Impfung?

Hepatitis-B-Impfungen sind oft Teil der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Gesundheitsdienst.

Die Rechtslage ist klar: Unternehmen müssen immer dann Hepatitis-B-Impfungen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge anbieten, wenn Tätigkeiten ausgeführt werden, bei denen es regelmäßig und in größerem Umfang zum Kontakt mit infektiösem oder potenziell infektiösem Material, Körperflüssigkeiten, -ausscheidungen oder -gewebe kommen kann.

Insbesondere geht es hierbei um Tätigkeiten mit erhöhter Verletzungsgefahr oder Gefahr durch Verspritzen. Das ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und in der Pflege meist der Fall.

Die Kosten für die arbeitsmedizinische Vorsorge und Impfungen dürfen nicht den Beschäftigten auferlegt werden. Sie sind vom Unternehmen selbst zu tragen.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht zuständig. So umfasst deren Leistungskatalog zwar die Hepatitis-B-Impfung für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Bei beruflicher Veranlassung sieht es aber anders aus: Sofern die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge greift, besteht kein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung.

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