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Veröffentlichung: DGUV Information 205-039 „Feuerlöscher richtig einsetzen“

 

DGUV Information 205-039 „Feuerlöscher richtig einsetzen“ ​​

Die theoretische Unterweisung im Umgang mit den vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen und den Verhaltensweisen im Brandfall ist Bestandteil der regelmäßigen Sicherheitsunterweisung aller Beschäftigten, z.B. gemäß § 4 der der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“. Um diese Unterweisungsinhalte auch im täglichen Betriebsablauf sichtbar zu machen, wurde die vorliegende Faltkarte entworfen, die den richtigen Einsatz von tragbaren Feuerlöschern, die wichtigsten Verhaltensweisen bei der Entstehungsbrandbekämpfung sowie die gängigsten Brandschutzzeichen gemäß der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" ASR A1.3 anschaulich darstellt.

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