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Verlängerung der Corona-Regelungen im Vereinsrecht

Beim Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht wurde bis zum 31.12.2020 eine befristete Regelungen geschaffen, die Erleichterungen während der Corona-Pandemie rund um das Vereinsrecht vorsieht. Dazu gehörte u.a. auch die Möglichkeit einer virtuellen Mitgliederversammlung ohne Satzungsgrundlage und die Beschlussfassung durch die Mitglieder außerhalb einer Mitgliederversammlung im Umlaufverfahren. Die Bundesregierung hat mit Beschluss vom 14.10.2020 per Rechtsverordnung die Regelungen bis zum 31.12.2021 verlängert.

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