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Vergabemindestentgeltverordnung - bundesweit standardisierte Vergabeverfahren 2018

Vergabemindestentgeltverordnung 2018
Im Dezember 2017 wurde ja die sog. „Vergabemindestentgeltverordnung 2018“ im Bundesanzeiger veröffentlicht, siehe in der Anlage. Sie regelt das sog. vergabespezifische Mindestentgelt.  Das vergabespezifische Mindestentgelt für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II oder III beträgt demnach für das Jahr 2018 15,26 Euro pro Zeitstunde. Bei der Ausführung öffentlicher Aufträge (!) über Aus- und Weiterbildungsleistungen nach dem SGB II und III haben die Träger ihren Arbeitnehmer/-innen im pädagogischen Bereich dieses Mindestentgelt zu zahlen. Mit der  Verordnung sollen Lücken geschlossen werden für denjenigen Beschäftigten im pädagogischen Bereich, die nicht unter die Regelungen des Branchenmindestlohns in der Aus- und Weiterbildungsbranche fallen, etwa weil die Träger nicht überwiegend Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II oder III erbringen. Die Verordnung nimmt öffentliche Aufträge von einer Rückwirkung nur aus, für die das Vergabeverfahren vor dem 25. Juli 2017 (Tag des Inkrafttretens der zugrunde liegenden gesetzlichen Regelung gem. § 185 SGB III) bekannt gemacht wurde. Die Rückwirkung gilt insoweit nicht für Vertragsverlängerungen zwischen dem Träger und dem öffentlichen Auftraggeber, die vor dem 25. Juli 2017 vereinbart oder vorgenommen wurden. Das BMAS hat die Verordnung in der Kabinettsfassung mit einem Begründungsteil veröffentlicht unter http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/Vergabemindestentgeltverordnung-2018.html

Die BA hat auf ihrer Homepage informiert dass sich die Anwendung beschränkt auf öffentliche Aufträge, ausgenommen sind daher insbesondere zugelassene Gutscheinmaßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung sowie der beruflichen Weiterbildung nach SGB III und AZAV, siehe auch https://www.arbeitsagentur.de/arbeitsmarkt/uebergreifende-informationen.
 Zu beachten ist wie bereits informiert auch die Gültigkeit der sog. "Vierten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Sozialgesetzbuch", die den "Branchenmindestlohn in der Aus- und Weiterbildungsbranche"  für das Jahr 2018 regelt

Terminübersicht der bundesweit standardisierten Vergabeverfahren für 2018

siehe unter https://www.arbeitsagentur.de/arbeitsmarkt/uebergreifende-informationen

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