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Vereinfachung des Verordnungsverfahrens zum 1. Oktober 2020 - G-BA Beschluss SGB V

Mit Beschluss vom 19. September 2019 hat der G-BA seine Beratungen zu einer Weiterentwicklung der Heilmittel-Richtlinie abgeschlossen. Ziel ist es, das Verordnungsverfahren deutlich zu vereinfachen, um die betroffenen Leistungserbringer und die Patientinnen und Patienten zu entlasten.

Zu den wichtigsten Neuerungen zählen:

  • die Abschaffung der Unterscheidung zwischen Verordnungen innerhalb oder außerhalb des Regelfalls – und damit auch der Wegfall des Genehmigungsverfahrens bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls
  • die Einführung einer orientierenden Behandlungsmenge
  • Regelungen zur sogenannten „Blankoverordnung“
  • die Vereinfachung der Struktur und Darstellungsform des Heilmittelkatalogs

Die Änderungen werden nach Nichtbeanstandung des Bundesministeriums für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 1. Oktober 2020 in Kraft treten. Die Vorlaufzeit für das Inkrafttreten wird benötigt, um u. a. die Kommunikationsstrukturen zwischen verordnenden Ärztinnen und Ärzten sowie Heilmittelerbringern anzupassen. Hierdurch soll ein reibungsloser Übergang von der „alten“ zur „neuen“ Heilmittel-Richtlinie gewährleistet werden.

Für verordnende Ärztinnen und Ärzte stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung eine Übersicht der Änderungen ab Oktober 2020 zur Verfügung.

https://www.g-ba.de/themen/veranlasste-leistungen/heilmittel/verordnung-heilmittel-vertragsaerzte/

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