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Verbund- und Auftragsausbildung für etablierte Ausbildungsdienstleister

Im Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket, das am 03.06.2020 im Koalitionsausschuss und inzwischen auch vom Bundestag verabschiedet wurde, ist auch ein Programm "Ausbildung sichern" enthalten, um die durch die Corona-Pandemie eingeschränkte oder gar gefährdete Ausbildungssituation bezogen auf betriebliche Ausbildungen und Pflegeausbildungen zu sichern. In dem 500 Millionen Euro schweren Paket "Ausbildung sichern" sind 90 Millionen Euro für die Förderung der "Auftrags- und Verbundausbildung" reserviert. Diese Förderung ist auch für in der Berufsausbildung erfahrenen Mitgliedsorganisationen (etablierte Ausbildungsdienstleister) interessant. In Kürze werden die eng mit der Allianz für Aus- und Weiterbildung abzustimmenden Förderrichtlinien veröffentlicht werden.

 

Hier ein Auszug aus dem Eckpunktepapier:

 

Förderung von Auftrags- und Verbundausbildung

Ziel der Förderung ist die Stimulierung der stärkeren Nutzung von Verbund- oder Auftragsausbildung im Ausbildungsjahr 2020/21 für Auszubildende in KMU, die ihre Ausbildung temporär nicht im eigenen Betrieb weiterführen können, weil der Betrieb vollständig oder zu wesentlichen Teilen pandemiebedingt von Schließungen oder erheblichen Auflagen, die eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebs maßgeblich behindern, betroffen ist. Die Verbund- oder Auftragsausbildung kann in anderen KMU, in Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) oder durch andere etablierte Ausbildungsdienstleister durchgeführt werden, wobei die betriebliche Ausbildung Vorrang hat.

Eine Einstellung oder maßgebliche Behinderung des Geschäftsbetriebs vollständig oder zu wesentlichen Teilen in Folge der Corona-Pandemie wird angenommen, wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber den entsprechenden Vorjahresmonaten zurückgegangen ist.

 

Antragsberechtigt sind

·         KMU aus allen Wirtschaftsbereichen, die o. g. Auszubildende im Rahmen der Auftrags- oder Verbundausbildung für mindestens sechs Monate im eigenen Betrieb ausbilden und über die hierfür notwendige Ausbildungseignung verfügen, und

·         ÜBS sowie andere etablierte Ausbildungsdienstleister, die o. g. Auszubildende im Rahmen der Auftrags- oder Verbundausbildung für mindestens sechs Monate ausbilden.

·         Gemäß der Vorgabe der Ziffer 30 des Beschlusses des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 sollen die Details der Durchführung einer solchen Verbund- oder Auftragsausbildung im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung erörtert werden.

 

Eine Förderung erfolgt frühestens ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie. Sie ist befristet bis zum 30. Juni 2021.

 

Ziel dieser Förderung ist die Stimulierung der stärkeren Nutzung von Verbund- oder Auftragsausbildung im Ausbildungsjahr 2020/21 für Auszubildende in KMU, die ihre Ausbildung temporär nicht im eigenen Betrieb weiterführen können. Vorrangig soll zwar im Betrieb ausgebildet werden,  aber auch ÜBS und andere etablierte Ausbildungsdienstleister, die o. g. Auszubildende im Rahmen der Auftrags- oder Verbundausbildung für mindestens sechs Monate ausbilden, sind antragsberechtigt. Es ist davon auszugehen, dass paritätische Mitgliedsorganisationen, die bereits Erfahrungen in unterschiedlichen Formen der außerbetrieblichen Berufsausbildung (BaE, Umschulungen oder Berufsausbildung nach § 13 (2) SGB VIII etc.) mitbringen, sich an diesem Förderprogramm beteiligen können.

In Kürze werden die Förderrichtlinien erwartet. Es handelt sich hier wahrscheinlich um ein Bundesprogramm, das nicht über die Bundesagentur für Arbeit gesteuert wird. Unklar ist bisher, welche Antrags- und Bewilligungsbehörde eingesetzt wird. Zur Finanzierung sind Pauschalen in Höhe von ca. 8.000,-€/6 Monate/Jugendliche im Gespräch. Dieser Pauschalbetrag orientiert sich an den in den Ausschreibungen erzielten Durchschnittssätzen für BaE integrativ (Reha 1026,-€/Monat in 2019). Im Überschlag gerechnet, wäre eine Finanzierung mit dieser Pauschale dann möglich, wenn 0,5 Stellenanteil Sozialpädagogische Fachkraft, 0,33 (0,38) Stellenanteil Lehrkraft und 1 Stellenanteil Fachanleitung eingesetzt werden und die Gruppengröße 8 bis 9 Auszubildende umfasst. Allerdings ist ggf. auch mit kleineren Gruppen zu rechnen.

 

Eine Förderung erfolgt frühestens ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie. Sie ist befristet bis zum 30. Juni 2021. Bisher liegen offiziell nur die beigefügten Eckpunkte vor.

 

Im Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket, das am 03.06.2020 im Koalitionsausschuss und inzwischen auch vom Bundestag verabschiedet wurde, ist auch ein Programm "Ausbildung sichern" enthalten, um die durch die Corona-Pandemie eingeschränkte oder gar gefährdete Ausbildungssituation bezogen auf betriebliche Ausbildungen und Pflegeausbildungen zu sichern. In dem 500 Millionen Euro schweren Paket "Ausbildung sichern" sind 90 Millionen Euro für die Förderung der "Auftrags- und Verbundausbildung" reserviert. Diese Förderung ist auch für in der Berufsausbildung erfahrenen Mitgliedsorganisationen (etablierte Ausbildungsdienstleister) interessant. In Kürze werden die eng mit der Allianz für Aus- und Weiterbildung abzustimmenden Förderrichtlinien veröffentlicht werden.

 

Hier ein Auszug aus dem Eckpunktepapier:

 

Förderung von Auftrags- und Verbundausbildung

Ziel der Förderung ist die Stimulierung der stärkeren Nutzung von Verbund- oder Auftragsausbildung im Ausbildungsjahr 2020/21 für Auszubildende in KMU, die ihre Ausbildung temporär nicht im eigenen Betrieb weiterführen können, weil der Betrieb vollständig oder zu wesentlichen Teilen pandemiebedingt von Schließungen oder erheblichen Auflagen, die eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebs maßgeblich behindern, betroffen ist. Die Verbund- oder Auftragsausbildung kann in anderen KMU, in Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) oder durch andere etablierte Ausbildungsdienstleister durchgeführt werden, wobei die betriebliche Ausbildung Vorrang hat.

Eine Einstellung oder maßgebliche Behinderung des Geschäftsbetriebs vollständig oder zu wesentlichen Teilen in Folge der Corona-Pandemie wird angenommen, wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber den entsprechenden Vorjahresmonaten zurückgegangen ist.

 

Antragsberechtigt sind

·         KMU aus allen Wirtschaftsbereichen, die o. g. Auszubildende im Rahmen der Auftrags- oder Verbundausbildung für mindestens sechs Monate im eigenen Betrieb ausbilden und über die hierfür notwendige Ausbildungseignung verfügen, und

·         ÜBS sowie andere etablierte Ausbildungsdienstleister, die o. g. Auszubildende im Rahmen der Auftrags- oder Verbundausbildung für mindestens sechs Monate ausbilden.

·         Gemäß der Vorgabe der Ziffer 30 des Beschlusses des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 sollen die Details der Durchführung einer solchen Verbund- oder Auftragsausbildung im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung erörtert werden.

 

Eine Förderung erfolgt frühestens ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie. Sie ist befristet bis zum 30. Juni 2021.

 

Ziel dieser Förderung ist die Stimulierung der stärkeren Nutzung von Verbund- oder Auftragsausbildung im Ausbildungsjahr 2020/21 für Auszubildende in KMU, die ihre Ausbildung temporär nicht im eigenen Betrieb weiterführen können. Vorrangig soll zwar im Betrieb ausgebildet werden,  aber auch ÜBS und andere etablierte Ausbildungsdienstleister, die o. g. Auszubildende im Rahmen der Auftrags- oder Verbundausbildung für mindestens sechs Monate ausbilden, sind antragsberechtigt. Es ist davon auszugehen, dass paritätische Mitgliedsorganisationen, die bereits Erfahrungen in unterschiedlichen Formen der außerbetrieblichen Berufsausbildung (BaE, Umschulungen oder Berufsausbildung nach § 13 (2) SGB VIII etc.) mitbringen, sich an diesem Förderprogramm beteiligen können.

In Kürze werden die Förderrichtlinien erwartet. Es handelt sich hier wahrscheinlich um ein Bundesprogramm, das nicht über die Bundesagentur für Arbeit gesteuert wird. Unklar ist bisher, welche Antrags- und Bewilligungsbehörde eingesetzt wird. Zur Finanzierung sind Pauschalen in Höhe von ca. 8.000,-€/6 Monate/Jugendliche im Gespräch. Dieser Pauschalbetrag orientiert sich an den in den Ausschreibungen erzielten Durchschnittssätzen für BaE integrativ (Reha 1026,-€/Monat in 2019). Im Überschlag gerechnet, wäre eine Finanzierung mit dieser Pauschale dann möglich, wenn 0,5 Stellenanteil Sozialpädagogische Fachkraft, 0,33 (0,38) Stellenanteil Lehrkraft und 1 Stellenanteil Fachanleitung eingesetzt werden und die Gruppengröße 8 bis 9 Auszubildende umfasst. Allerdings ist ggf. auch mit kleineren Gruppen zu rechnen.

 

Eine Förderung erfolgt frühestens ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie. Sie ist befristet bis zum 30. Juni 2021. Bisher liegen offiziell nur die beigefügten Eckpunkte vor.

Weitere Informationen entnehmen Sie der beigefügten Datei.

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