Verbesserter Schutz vor Gewalt und stärkerer Zeugenschutz
Verbesserter Schutz vor Gewalt und stärkerer Zeugenschutz – Referentenentwurf zur Fortentwicklung des Strafverfahrens vorgelegt | |
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat heute den Referentenentwurf zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften veröffentlicht. Mit dem Entwurf soll der Opferschutz weiter gestärkt werden und das Strafverfahren weiter an die sich wandelnden gesellschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen angepasst werden. | |
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt: Zur Stärkung des Opferschutzes sollen neue Regelungen zum Schutz der Zeugenadressen in der Strafprozessordnung (StPO) geschaffen und eine Definition des Verletzten in die StPO aufgenommen werden. Daneben soll die sexuelle Selbstbestimmung als eigenes Schutzgut in das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) aufgenommen und so der Zugang des Opfers zu familiengerichtlichen Maßnahmen nach dem GewSchG erweitert werden. Das Recht des Ermittlungsverfahrens soll an verschiedenen Stellen modernisiert werden. Regelungslücken im Bereich der strafprozessualen Ermittlungsbefugnisse sollen geschlossen werden. Dies betrifft den Einsatz von sogenannten automatisierten Kennzeichenlesesystemen (AKLS) im öffentlichen Verkehrsraum zu Fahndungszwecken, aber auch das im Kern seit Schaffung der StPO unveränderte Recht der Postbeschlagnahme. Hier soll klargestellt werden, dass die Strafverfolgungsbehörden in Zukunft auch Auskunft von den Postdienstleistern über solche Postsendungen von oder an beschuldigte Personen verlangen können, die bereits ausgeliefert worden sind. Dies ist eine wichtige Neuerung, um eine effektive Strafverfolgung auch in Zeiten des vermehrten Online-Versandhandels zu gewährleisten. Gerade der vermehrte Versand von krimineller Ware – Betäubungsmittel, Waffen, Hehlerware – über das besonders abgeschottete Darknet kann mit diesem Ermittlungsinstrument besser aufgeklärt werden. Darüber hinaus wird das Recht der Vermögensabschöpfung gestärkt, damit Maßnahmen der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung noch effektiver und weniger verfahrensintensiv angeordnet und vollstreckt werden können. Der Entwurf wurde heute an Länder und Verbände verschickt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 12. November 2020 Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht werden. Den Referentenentwurf zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften finden Sie hier. |