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Umsetzung der Coronavirus-Testverordnung –TestV

Die Coronavirus-Testverordnung –TestV wurde am 14. Oktober 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht (siehe Anlage). Es gibt dazu noch viele Fragen. Bezüglich der Anwendung der Tests bestehen mehrere Probleme: Zum einen sind  Antigen-Tests laut Hersteller nur an geschultes medizinisches Fachpersonal auszugeben. Nicht alle Leistungserbringer werden unter ihren Beschäftigten solches Personal haben. Zum anderen besteht bisher keine Refinanzierung für den personellen Mehraufwand, der durch die Testungen entsteht (hier sind Pflege und Eingliederungshilfe gleichermaßen betroffen). Auf beide Probleme haben wir BMG/BMAS hingewiesen, wir warten noch auf Antwort.

Anbei senden wir Ihnen daher die uns vorliegenden Informationen zu.

 

1.       Das BMG hat für Pflegeeinrichtungen eine Hilfestellung für die Erstellung von Testkonzepten entwickelt. Dies ist von Seiten des BMG für Leistungserbringer der Eingliederungshilfe nicht geplant. Die Verordnung sieht vor, dass Leistungserbringer Testkonzepte entwickeln, auf deren Grundlage die öffentlichen Gesundheitsdienste feststellen, wie viele Antigen-Tests monatlich in eigener Verantwortung beschafft und genutzt werden können. Sofern die öffentlichen Gesundheitsdienste nach einem Antrag keine Feststellung getroffen haben, können Leistungserbringer die Tests auf Grundlage der in der Verordnung dargelegten Mengen bis zu 30 Tage nach ihrem Antrag selbst beschaffen. Die selbst beschafften Tests sind mit der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung abzurechnen.

 

2.       Frau Schuster und Frau Schmitt haben in einer Mail am 23.10 beiliegende Information an die Paritätischen Jugendhilfeträger versendet. Die Informationen sind auch für die Eingliederungshilfe gültig.

 

3.       Im Namen der Verbände hat die Bundesarbeitsgemeinschaft freie Wohlfahrtspflege (BAGFW) am 23.10.2020 an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) offene Fragen zur Umsetzung der Coronavirus-Testverordnung –TestV gesendet. Auch diese liegt als Anlage bei. Die Arbeitsgruppe der BAGFW wird am 29.10. mit dem BMG tagen. Anhand des umfangreichen Fragekatalogs lässt sich feststellen, dass es in den Einrichtungen derzeit eine große Verunsicherung bezüglich der Umsetzung der Testverordnung gibt und eine zeitnahe Klärung der offenen Fragen geboten ist. Dies hat nach Mitteilung unseres Gesamtverbandes auch das BMG erkannt.

 

4.       Siehe zur TestV auch: http://www.der-paritaetische.de/fachinfo/detailseite/coronavirus-testverordnung-in-kraft-getreten/

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