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Übersicht: Zugang zum SGB II und zum Arbeitsmarkt

Im August 2017 sind sehr viele Aufenthaltstitel neu eingeführt worden – alle im Bereich des Aufenthalts zum Zwecke der Erwerbstätigkeit oder der Ausbildung (ICT-Karte, Mobiler ICT-Karte und etwa 25 neue Aufenthaltserlaubnisse für Studierende, Auszubildende, Forscher*innen, Freiwilligendienstler*innen usw.). Insgesamt existiert mittlerweile dementsprechend eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsgrundlagen für einen Aufenthalt nach dem Aufenthaltsgesetz.

Einer ersten Orientierung dient die tabellarische Übersicht „Zugang zum SGB II und zum Arbeitsmarkt“ des IQ Netzwerks Niedersachsen, die sämtliche Aufenthaltspapiere auflistet und die entsprechenden Zugänge zum Arbeitsmarkt und zum SGB II darstellt. Die Tabelle kann dabei nicht eine umfassende Einzelfallprüfung ersetzen, aber zumindest den groben Rahmen darstellen.

Die Tabelle "Zugang zum SGB II und zum Arbeitsmarkt mit allen Aufenthaltspapieren, IQ Netzwerk Niedersachsen (Januar 2018)" ist im Anhang beigefügt.

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