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Überarbeitung DGUV Information 202-081 „Trampoline in Kindertageseinrich-tungen und Schulen“

 

​Die DG​​UV Information 202-081 „Trampoline in Kindertageseinrichtungen und Schulen“​ wurde im Fachbereich „Bildungseinrichtungen“ der DGUV vom Sachgebiet „Schulen“ in Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet „Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“ überarbeitet. Der Fachbereich „Bildungseinrichtungen“ hat die Änderungen beschlossen. Die Überarbeitung umfasste die Neuerstellung des Kapitels 2.5 „Garten- und Freizeittrampoline“. Für die vor dem Gebrauch dieser Trampolintypen durchzuführende Gefährdungsbeurteilung wurden hierzu u. a. die Sicherheitsaspekte nach dem TOP-Prinzip neu unterteilt und verändert. Darüber hinaus wurden die Bezüge zu den Rechtsquellen überprüft und die einschlägigen DIN-Normen angepasst. Die DGUV Information 202-081 richtet sich an die Leitungen und das aufsichtsführendes Personal in der Kindertagesbetreuung und in Schulen.

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