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Stellungnahme der BAGFW Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen

Die BAGFW hat zu Entwurf einer Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen - (EpiLage-Fortgeltungsgesetz ) Stellung genommen.

 

Aus Sicht der Wohlfahrtspflege muss das IfSG dringend in Bezug auf die Aufnahme einiger (neuer) Einrichtungstypen modernisiert und aktualisiert werden und in der Umsetzung müssen diese mit bedacht werden. Dies betrifft die Frauenhäuser, die gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder nach § 19 SGB VIII, die stationären Einrichtungen der Erziehungshilfe für Kinder und Jugendliche, ambulante und aufsuchende Dienste der Erziehungshilfe, die psychosoziale Betreuung Substitutierter (PSB), Angebote der Straßensozialarbeit für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen sowie Einrichtungen und Angebote für Personen in besonderen Lebensverhältnissen mit sozialen Schwierigkeiten (Tagestreffs,existenzunterstützende Angebote zur Sicherstellung der Hygiene und Versorgung von wohnungslosen Menschen, Hilfen nach § 67 SGB XII). Diese Einrichtungen sind nicht rechtssicher in den §§ 33 oder 36 IfSG verankert, sodass es in der Praxis immer wieder zu Problemen z.B. bei den Testungen gekommen ist und weiterhin kommt. Hier der Link zur Arbeitungsvorlage des Bundes

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/EpiLage-Fortgeltungsgesetz_FH.pdf

 

Weitere Informationen entnehmen Sie dem beigefügten PDF-Dokument.

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