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Der Verband

#SpendenStattVernichten – Lagerware für den guten Zweck

Nach Wochen und Monaten des Shutdowns, der den stationären Einzelhandel wirtschaftlich besonders stark getroffen hat, stehen viele Unternehmen wirtschaftlich am Rande ihrer Existenz. Wenn umfassende, schnelle und zielgenaue Hilfen nicht unverzüglich ankommen, droht unseren Innenstädten und Ortskernen ein massives Ladensterben und ein auf lange Zeit wirkender Verlust an Vielfalt und Lebensqualität.


Gleichzeitig haben die erheblichen Einschränkungen im Handel dazu geführt, dass viele Einzelhändler*innen – besonders im BereichTextil und Mode – auf unverkaufter Ware sitzen, die sich auch bei einer Wiederöffnung nicht oder nur schwer verkaufen lässt. Langfristige Lieferverträge haben zu Überbeständen - nicht nur bei Saisonware  geführt. Mehrere hundert Millionen unverkaufter Kleidungsstücke liegen deutschlandweit in den Lagern.


Die finanzielle Berücksichtigung der Wertverluste unverkaufter Saisonware bei der Überbrückungshilfe III muss rasch und praxistauglich möglich sein. Aber wie mit der nichtverkäuflichen Ware an sich weiter umgegangen werden kann, darüber herrscht weiterhin Unklarheit. Immer noch ist aufgrund steuerlicher Regelungen das Spenden für Händler*innen teurer als die Vernichtung.


Kein Einzelhändler und keine Einzelhändlerin hat aber ein Interesse daran, nichtverkäufliche Ware zu vernichten. Gleichzeit haben die Verwerfungen der Krise bei vielen Menschen im Land zu Einkommenseinbrüchen geführt, durch Kurzarbeit, durch den Wegfall von Aufträgen, des Nebenjobs oder des gesamten Arbeitsplatzes, und auch die Not bereits vor der Krise von Armut betroffener Menschen wurde verschärft. Sie haben mehr Hilfe und Unterstützung verdient.


Daher appellieren wir heute gemeinsam an die Bundesregierung: Machen Sie den Weg frei, damit auch die Einzelhändler*innen helfen können. Schaffen Sie eine umsetzbare und rechtssichere Möglichkeit, dass nichtverkäufliche Ware an karitative Einrichtungen oder gemeinnützige Organisationen gespendet werden kann. Helfen Sie so den Ladenbesitzer*innen, Menschen zu helfen, die Hilfe nötig haben. Und lassen Sie uns auch für die Zukunft einen entscheidenden steuerrechtlichen Fehlanreiz beseitigen, der zu unnötiger Ressourcenvernichtung führt. Zusammen könnten Handel und Wohlfahrtseinrichtungen rasch und Hand in Hand helfen.


Seit Jahren wird kritisch darauf hingewiesen, dass geltende steuerliche Regelungen bei nicht verkäuflichen oder online retournierten Waren die Vernichtung günstiger stellen als das Spenden. Diese offenkundige Fehlsteuerung könnte das Bundesfinanzministerium ohne größeren Aufwand korrigieren. Doch das Finanzministerium schafft keine rechtssichere Lösung, obwohl gute Vorschläge seit Monaten vorliegen.

Mit einer eindeutigen Regelung könnten Kleidung und andere unverkäufliche Waren und Textilien unmittelbar und ohne größeren Aufwand einem wohltätigen Zweck zugeführt werden. Wann wäre ein besserer Zeitpunkt als jetzt?


Wir appellieren an die Bundesregierung: Zögern Sie nicht mehr, helfen sie den Einzelhändler*innen in unseren Innenstädten und Menschen in Not gleichermaßen. Machen Sie in der aktuellen Krise den Weg frei für mehr Solidarität, unternehmerische Verantwortung und mehr Umweltschutz.


Katrin Göring-Eckardt
Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion, Fraktionsvorsitzende


Stefan Genth
Handelsverband Deutschland (HDE), Hauptgeschäftsführer


Dr. Ulrich Schneider
Der Paritätische Gesamtverband, Hauptgeschäftsführer

 

Hintergrund
Die grüne Bundestagsfraktion hat für die Initiative „#SpendenStattVernichten - Lagerware für den guten Zweck“ Verantwortliche aus Wirtschaft, Wohlfahrtsverbänden und Vermittler von Sachspenden zusammengebracht, um über rechtssichere Lösungen zur Spende der massenhaften Lagerware zu beraten. Die Corona-Einschränkungen im Handel haben dazu geführt, dass viele Einzelhändler*innen – besonders im Bereich Textil und Mode – auf unverkaufter Ware sitzen bleiben. Mit dem Appell „#Spenden-StattVernichten - Lagerware für den guten Zweck“ rufen die grüne Bundestagsfraktion, der Handelsverband Deutschland und der Paritätische Wohlfahrtsverband mit weiteren Akteur*innen die Bundesregierung zum Handeln auf. Wenn die Bundesregierung den Weg dafür frei macht, können Wohlfahrts- und Handelsverbände aktiv werden und die Umsetzung, also die Übergabe von Lagerware an gemeinnützige Organisationen, vorantreiben.
 

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