Selbsthilfeförderung nach §20 h SGB V
Die Pauschalfördermittel 2022 enthalten auch nicht verausgabte Projektfördermittel (kassenindividuelle Förderung aus dem Jahr 2020 und
Sonderzuweisungen aus der kassenindividuellen Förderung für das Jahr 2022).
Nicht verausgabte Fördermittel einer Förderebene können im laufenden Förderjahr durch Beschluss der GKV Gemeinschaftsförderung im Saarland
auf andere Förderebenen übertragen und dort verausgabt werden.
Weitere Informationen finden Sie im beigefügten PDF-Dokument.
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