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Sachstand FHK - Rechtsanspruch/Finanzierungskonzept

Grundsätzlich ist der durch den Regelungsvorschlag der FHK entstandene Diskussionsprozess um den Rechtsanspruch und die Zukunft der Frauenhausfinanzierung von Seiten des Paritätischen Gesamtverbandes  als positiv zu bewerten. Dazu gehört explizit auch, dass im Rahmen des Diskussionsprozesses die roten Linien sichtbar wurden, die unabhängig von einer konkreten gesetzlichen Gestaltung eingehalten werden müssen, wie z.B. das Vertrauensprinzip.

Jedoch hat die FHK bei den Diskussionen vor Ort gesehen, dass das ausgearbeitete Diskussionspapier keine Akzeptanz bei den Organisationen vor Ort in den Bundesländern findet.

Für den Paritätischen Gesamtverband war infolgedessen klar: Der Paritätische steht nach wie vor zu dem Beschluss von 2008 zu einem Rechtsanspruch. Der Weg des Regelungsvorschlags im SGB XII kann aber im Paritätischen nicht weiter mitgetragen werden, da der Regelungsvorschlag nach dem Diskussionsprozess in den Ländern mehrheitlich keine Zustimmung findet. Die Vorstandsfrauen der FHK haben daraufhin im Rahmen einer Telefonkonferenz beigefügten Vorstandsbeschluss gefasst.

Fest steht nun, dass sich die FHK zukünftig mit anderen Regelungsentwürfen zur Frauenhausfinanzierung auseinander setzt, wie z. B. den Überlegungen zu einem Stiftungsmodell bzw. zum Drei-Säulen-Modell der ZIF. Insbesondere soll auch die Entwicklung eines eigenständigen Bundesgesetzes neu in den Blick genommen werden. Die FHK möchte sich in den kommenden Wochen dezidiert damit auseinandersetzen, was wie berücksichtigt werden muss.

Nichtsdestotrotz lieferte der von Seiten der FHK in Gang gesetzte Diskussionsprozess wichtige Erkenntnisse. Nun ist es an der Zeit, sich mit den anderen Regelungsvorschlägen auseinanderzusetzen. Hierzu wären die Vorstandsfrauen auch bereit, auf Einladung erneut in die Bundesländer zu kommen und sich dort mit dem Regelungsvorschlag der ZIF auseinanderzusetzen.

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