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Regelbedarf SGB XII 2021 wird angehoben

Das Bundeskabinett hat das „Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes“ vom Bundeskabinett beschlossen. Die Verabschiedung im Parlament erfolgt noch. Danach werden 2021 die Regelsätze für Grundsicherung und Sozialhilfe steigen. Aus Sicht des Paritätischen ist sind die Erhöhungen nach wie vor zu gering um an der Gesellschaft teilhaben zu können.

https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/neue-regelsaetze-bedarfsermittlungsgesetz.html

 

Menschen mit Behinderungen, die in einer besonderen Wohnform nach § 42 a Abs. 2 Satz 3 SGB XII leben, haben  Anspruch auf die Regelbedarfsstufe 2 (= 395,00 Euro, entspricht einer Erhöhung um sechs Euro pro Monat). Die Festlegung der Regelstufe 2 statt auf 1 wird vom Paritätischen als nicht sachgerecht angesehen.

https://www.der-paritaetische.de/service-navigation/suche/suchergebnis/paritaetische-stellungnahme-zum-entwurf-eines-regelbedarfsermittlungsgesetzes-2021/

 

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