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Reform des SGBVIII | KSJG

Anders als angekündigt, ist das KJSG nicht in der Ausschusssitzung des Familienausschusses vom 22.03.21 im Bundestag behandelt. Hintergrund sind wohl weitere Einigungsgespräche zwischen Bundesregierung und Bundesrat. Nach mündlichen Informationen soll versucht werden, die Differenzen zwischen Bundesratsstellungnahme und der Erwiderung der Bundesregierung weiter zu bearbeiten. Die entscheidende Ausschusssitzung soll dann nach Ostern stattfinden. Gleichzeitig soll der Zeitplan hinsichtlich der Bundesratsentscheidungen am 7. Mai 2021 eingehalten werden. Ziel ist es, die Einschaltung des Vermittlungsausschusses zu verhindern. Das könnte das knappe Zeitfenster für den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens vor Ende der Legislatur sprengen und das Gesetzesvorhaben tatsächlich insgesamt (wieder) gefährden.

Auch mündlich wurde uns mitgeteilt, welche Inhalte verhandelt werden. Nach Aussage der Koalitionspartner sind aktuell die schwierigsten Punkte im Kinderschutz wohl vom Tisch (Meldepflicht, Einbeziehung Dritter, Vorlage gesamter Hilfeplan §50). Am Inklusionsprozess wird voraussichtlich nichts mehr geändert. Dieser kommt wahrscheinlich wie im Gesetzentwurf vorgelegt (insbesondere §107 II Status quo Regelung, abgewandelter Behinderungsbegriff §35a). Noch in der Suchbewegung ist man zu §28a. Strittig ist der unterschiedliche Einrichtungsbegriff. In Bewegung sind die gesetzlichen Voraussetzungen für Pflegeeltern von Kindern mit Behinderungen und §19 SGB VIII (Erweiterung auf beide Elternteile) sowie §41 (Absicherung von Bildungsverläufen).

Eine Ländervertreterin aus Brandenburg berichtet von Gesprächen der Bundesländer und markierte die aktuell schwierigen Punkte aus Sicht der Bundesländer:
·        §28a wird in der Form nicht begrüßt
·        Kritik an den Regelungen der Auslandsmaßnahmen
·        §45a Kritik am Einrichtungsbegriff
·        §46 örtliche Prüfung und man möchte Gespräche mit Kindern und Jugendlichen ohne Zustimmung der Personensorgeberechtigten
·        insbesondere wird eine erhebliche finanzielle Beteiligung des Bundes für die Umsetzung der neuen Aufgaben des SGB VIII gefordert

Von allen Seiten bleibt die Einschätzung, dass das KJSG gewollt ist und nicht erneut scheitern soll.

Gesetzentwurf, Stellungnahme der BAGFW zum BR-Entwurf und die Gegenäußerung der Bundesregierung sind in der Anlage zur Kenntnis angehängt.

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