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Rechtsinformation Gemeinnützigkeitsrecht

Mit dem neuen Jahressteuergesetz sind ab 2021 weitreichende Reformen des Gemeinnützigkeitsrechts verbunden, die an vielen Stellen Erleichterungen für Mitgliedsorganisationen bringen können. Ein Schwerpunkt bilden Kooperationen im steuerbegünstigten Unternehmensverbund und Erleichterungen für kleine Organisationen oder Vereine. Nachfolgend soll ein erster Überblick über die wichtigsten Neuerungen geboten werden. Vieles muss jedoch noch durch den Gesetzgeber und die Finanzbehörden feinjustiert und spezifiziert werden. Die neuen Regelungen haben teilweise Auswirkungen auf zurückliegende Sachverhalte aus dem Jahr 2020.

Weitere Informationen entnehmen Sie dem beigefügten PDF-Dokument.

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