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Rechtsanspruch Ganztagesbetreuung für Kinder im Grundschulalter

Es ist über den Jahreswechsel vielleicht etwas untergegangen, aber am 29.12.2020 ist noch die Verwaltungsvereinbarung für das Investitionsprogramm für Ganztagesangebote für Kinder im Grundschulalter zwischen Bund und allen Ländern geschlossen worden. Das bedeutet, dass in den Bundesländer nun die jeweiligen Förderrichtlinien entwickelt werden.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/750-millionen-euro-fuer-die-ganztagsbetreuung/163948

Auf der folgenden Seite sind erste FAQs und die Verwaltungsvereinbarung selbst eingestellt:
https://www.fruehe-chancen.de/themen/ganztagsbetreuung-fuer-schulkinder/was-politik-leistet/investitionsprogramm-ganztagsausbau/

Was das Gesetzgebungsverfahren angeht, habe ich die Information, dass Bundeskanzleramt und einige Ministerpräsident*innen (meines Wissens nach Berlin, Hessen, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Bayern) Ende Januar (vmtl. 28.1. abends) nochmals zusammenkommen, um über die Höhe der Beteiligung des Bundes an den laufenden Betriebsausgaben zu verhandeln. Baden-Württemberg und Hessen sollen hier nochmals eine höhere Finanzierungsbeteiligung des Bundes als Voraussetzung eingefordert haben. Die Länder sollen sich außerdem dahingehend durchgesetzt haben, dass der Rechtsanspruch in einem gestuften Verfahren eingeführt wird, also 2025 für die Kinder des ersten Jahrgangs in Kraft tritt, 2026 dann auch für Kinder der 2. Klasse usw. Dies wird u.a. mit der Personalsituation begründet.

Vor dem Gespräch am 28.1. wird es entsprechend keinen Referentenentwurf geben.

In der BAGFW wird derzeit geprüft, ob man ggf. im Vorfeld des Termins von Bund und Ländern, z. B. im Rahmen einer Pressemitteilung, nochmals darauf drängt, sich im konstruktiven Sinne zu einigen, um das Vorhaben nicht scheitern zu lassen.
Falls in einzelnen Bundesländern ähnlich Ideen bestehen oder bereits umgesetzt wurden, lasst es mich gerne wissen.
 

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