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Psychosoziale Prozessbegleitung - Bericht an den Normenkontrollrat; hier: Beteiligung der Verbände

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat dem Normenkontrollrat zugesichert, ihm drei Jahre nach Inkrafttreten der Vorschriften einen Bericht über die Erfahrungen mit der psychosozialen Einen wesentlichen Teil im Bericht an den Normenkontrollrat werden zunächst die best practices in Sachen psychosozialer Prozessbegleitung darstellen, die sich in den letzten 3 Jahren entwickelt haben. Diese sind stetiger Gegenstand des gemeinsamen Austausches zwischen Bund und Ländern. Eine wichtige Rolle spielt insbesondere der Bereich der Information über die psychosoziale Prozessbegleitung, da die Bekanntmachung des neuen Instituts in der Öffentlichkeit und bei den Verfahrensbeteiligten die entscheidende Grundlage für die gewünschte bestmögliche tatsächliche Anwendung und Nutzung dieser Unterstützungsmöglichkeit für Opfer bereitet. Ein weiterer Punkt im Bericht an den Normenkontrollrat wird sich mit etwaigem Korrekturbedarf befassen. Aufgrund der bisherigen praktischen Erfahrungen wurde bereits von verschiedenen Seiten möglicher Nachbesserungsbedarf bei den Vorschriften zur psychosozialen Prozessbegleitung inklusive der zugehörigen Vergütungsvorschriften und Gebührenregelungen vorgetragen. Hier werden in dem angehängten Papier insgesamt fünf Vorschläge unterbreitet, zu denen wir uns als Paritätischer positionieren können.
Die Beurteilung aus praktischer Sicht von Seiten der unterstützenden Verbände soll nicht nur einen Beitrag für die Erstellung des Berichts an den Normenkontrollrat leisten, sondern bei der Prüfung herangezogen werden, inwieweit und in welcher Form den Vorschlägen möglicherweise durch Gesetzesänderungen Rechnung getragen werden kann.  

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