Pressemitteilung der BAG Landesjugendämter
Die BAG Landesjugendämter aktualisiert
Fachkräftepapier und setzt sich mit Rolle der „Eingriffsbehörde“ auseinander
Die Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter verabschiedete auf ihrer
Arbeitstagung vom 15. bis 17. November 2017 in Halle (Saale) zwei Empfehlungen
und beschloss, sich für einen regelmäßigen Bundeskongress zur Kinder- und
Jugendarbeit einzusetzen. Weil die Landschaft der
Studiengänge und Studienabschlüsse in steter Bewegung ist, sah sich die BAG
Landesjugendämter veranlasst, geeignete Verfahren zur Orientierung im
unübersichtlichen Feld zu suchen. Einige Landesjugendämter hatten deshalb eine
Expertise zur Einschätzung von Ausbildungs- und Studiengängen und der
zugehörigen Abschlüsse bei der Universität Wuppertal in Auftrag gegeben. Das
Papier Fachkräftegebot in erlaubnispflichtigen teilstationären und
stationären Einrichtungen aus dem Jahr 2014 wurde ergänzt um das in diesem
Rahmen von der Uni Wuppertal entwickelte Instrument. Es stehen nunmehr
Kriterien und einheitliche Maßstäbe zur Verfügung, nach denen Fachkräfte
länderübergreifend anerkannt werden können und damit auch neue Perspektiven für
die Entscheidungen in der Praxis vor Ort.
In dem Papier Das Eingreifen der
Betriebserlaubnisbehörden bei Gefährdung des Kindeswohls in
Kindertageseinrichtungen wird beschrieben, wie zu verfahren ist, wenn ein
Träger seiner Verantwortung für die Sicherung des Kindeswohls nicht ausreichend
nachkommt. Es wurde auf Grundlage einer Bestandsaufnahme und konkreter
Beispiele aus der Praxis erarbeitet. Mit diesem Papier setzen sich die
Landesjugendämter mit einem besonders herausforderungsreichen Teil der Aufgaben
der Betriebserlaubnisbehörden auseinander. Wann endet Beratung? Wo beginnt der
Eingriff und ab wann ist dieser zu rechtfertigen? Wann ist das Kindeswohl im
institutionellen Zusammenhang gefährdet und wie kann dieser Gefährdung begegnet
werden? Das Papier stellt den Fachkräften für die Beantwortung dieser und
weiterer Fragen wichtige Leitlinien zur Verfügung. Das Papier ist damit
Arbeitshilfe und Selbstverständigung zugleich für die in diesem Feld tätigen
Fachkräfte der Landesjugendämter. Das Papier wird in Kürze auf der Homepage zur
Verfügung gestellt.
Außerdem wurde folgender Beschluss gefasst:
Im Bereich der Jugendarbeit/ -förderung wird seitens
der BAG Landesjugendämter die Etablierung eines bundesweiten Fachkongresses
Kinder- und Jugendarbeit unterstützt. Die Landesjugendämter werden in dem
vorbereitenden Initiativkreis mitwirken, um sich für eine regelmäßige
Realisierung des Kongresses einzusetzen.
Diskutiert wurde in der Sitzung
über zwei Projekte, die im Kooperationsverbund von DJI, Deutschem Verein und
Bertelsmann-Stiftung der Frage der Qualitätsentwicklung in den Hilfen zur
Erziehung aus unterschiedlichen Perspektiven nachgehen.
Regina von Görtz und
Friederike-Sophie Niemann von der Bertelsmann Stiftung stellten das
Projektmodul „Einwirkungsmöglichkeiten und –wege der Länder im Bereich der
Erziehungshilfen (HzE)“ vor. Ausgangspunkt der Untersuchung sind das
Ausgabenwachstum bei den HzE sowie die großen Disparitäten unter den
Bundesländern bei der Gewährung der Hilfen. Es sollen die Ursachen für die
Unterschiede herausgearbeitet und Ansätze für eine Steuerung erarbeitet werden.
Dr. Mike Seckinger vom Deutschen
Jugendinstitut (DJI) stellte das Forschungsprojekt „Gute Heime“ vor. Das
Projekt setzt sich mit den Qualitätsdimensionen in stationären Einrichtungen
auseinander. Ziel ist es hier, wesentliche Dimensionen zu beschreiben, um
Qualität zu identifizieren und um einrichtungsspezifische Qualitätsprofile
entwickeln zu können.
Die Landesjugendamtsleitungen
setzten sich kritisch mit beiden Projekten auseinander, gaben Anregungen für
die Weiterentwicklung und möchten weiterhin über die Fortentwicklung sowie die
Projektergebnisse informiert werden.
Weiter tauschten sich die
Leitungen der Landesjugendämter zur (islamistischen) Radikalisierung
aus. Mit diesem Thema befassten sie sich schon bei der Frühjahrstagung im
April. Rudolf Forsen vom Ministerium für Inneres und Sport des Landes
Sachsen-Anhalt, stellte die verfassungsrechtliche Sicht zum Thema dar und
informierte über die Ansatzpunkte der Sicherheitsbehörden und darüber welche
Formen von Radikalisierung sicherheitsrelevant sind und welche nicht. Weitere
Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden und Jugendhilfe, wie
ein regelmäßiger Informationsaustausch, gemeinsame Fallkonferenzen und Beratung
unter den Behörden wurden im Gespräch ausgelotet.
Weitere Informationen
und alle Veröffentlichungen der BAG Landesjugendämter stehen unter www.bagljae.de zur Verfügung.