Persönliches Budget nach § 29 SGB IX vorläufig auch ohne Zielvereinbarung möglich
Unter den Voraussetzungen des § 29SGB IX besteht ein Rechtsanspruch des Leistungsberechtigten auf ein persönliches Budget. Dieses könne im einstweiligen Rechtsschutz auch ohne die sonst zwingend erforderliche Zielvereinbarung gewährt werden, entschied das Sozialgericht Gießen mit Beschluss vom 29.10.2020. Denn sonst liege es im Einflussbereich der Behörde, den Anspruch auf ein persönliches Budget ins Leere laufen zu lassen.
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Quelle: Nachrichten der beck-aktuell-Redaktion vom 20. November 2020
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