Paritätische Einschätzung zur Psychosozialen Prozessbegleitung
Paritätische Einschätzung zur Psychosozialen Prozessbegleitung
Der Paritätische wurde gebeten für den Normenkontrollrat eine Einschätzung in obiger Sache abzugeben.
Der Paritätische ist dem nachgekommen, die Expertise aus der Fachpraxis ist in die Einschätzung eingeflossen.
Anbei das Ergebnis im Anhang.
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