Optionen zur Durchführung von Mitgliederversammlungen
Beschlussfassungen der Mitgliederversammlung - die Rechtslage vor der Pandemie
§ 32 Absatz 1 BGB sieht vor, dass Angelegenheiten des Vereins im Regelfall durch Beschlüsse der Mitgliederversammlung geordnet werden. Kann eine solche Versammlung der Mitglieder nicht stattfinden, ermöglicht § 32 Absatz 2 BGB Beschlussfassungen auch ohne Präsenz. Beschlüsse, die auf diesem Wege gefasst werden, sind jedoch nur gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss in Schriftform erklären.
Weitere Informationen zur Durchführung der Mitgliederversammlung während der Pandemie finden Sie als Anlage beigefügt.