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Niederschwellige Frauenkurse - Antragstellung für das Haushaltsjahr 2019 bis zum 16.11.2018

Sie haben ab sofort die Möglichkeit für das Haushaltsjahr 2019 Anträge zur Durchführung der niederschwelligen Frauenkurse zu stellen. Voraussichtlich werden im kommenden Jahr ähnlich hohe Mittel zur Verfügung stehen wie in diesem Jahr.

Frist: Sie können die Anträge spätestensbis zum 16.11.2018 ausgedruckt und unterzeichnet per Post bei uns einreichen.

1. Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

Grundvoraussetzung für die Beantragung der Kurse über den Paritätischen ist die Mitgliedschaft beim Paritätischen. Sollte Ihr Träger nicht Mitglied beim Paritätischen sein, stellen Sie Ihren Antrag bitte direkt beim BAMF, Referat 314 in Würzburg

In der Anlage finden Sie die Vorlagen "Formular_Antragstellung_incl.Ausfüllhilfe". Die Excel-Datei besteht aus drei Blättern. In der Zeile unten können Sie zwischen den Blättern springen. Scrollen Sie nach Öffnen des Dokuments ggf. hoch, damit Sie auf die erste Seite kommen.  Auf dem letzten Blatt "Ausfüllhilfe Träger" finden Sie Erläuterungen zu den einzelnen Punkten der Antragstellung.


2. Welche Unterlagen sind für die Antragstellung erforderlich?

Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen ausgedruckt und unterzeichnet postalisch bei uns einzureichen:

·        Antrag Träger
·        Kursblatt - muss für jeden beantragten Kurs gesondert ausgefüllt werden

Bitte beachten Sie den nachfolgenden Hinweis zum Ausfüllen des Antragsformulars, hinsichtlich der Abfrage unter Punkt 11 und 12 des Antragsblattes, da diese oft missverstanden werden.
·        Pkt. 11.1 ... mit "JA" bestätigen sie, dass sie in eigenem Interesse oder Interesse Ihres Vereins nicht im Interesse         eines Dritten d.h. "eines fiktiven Vereins" handeln
·        nur wenn beide Aussagen unter Punkt 11 mit "JA" beantwortet werden, ist eine Förderung möglich
·        dagegen Punkt 12 ist in der Regel mit einem "NEIN" zu beantworten, da gemeinnützige Vereine im Normalfall NICHT         zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
            Diese Frage kann Ihr Geschäftsführer, Vorstand oder Finanzverantwortlicher im         Notfall abschließend beantworten.

3. Das wichtigste in Kürze zu den Kursen

·        Kursdauer: 34 Stunden (34 x 60 Minuten)
·        eine Teilnehmerin kann maximal an 3 Kursen teilnehmen also insgesamt 102 Zeitstunden besuchen

  •         Mindestens 10 förderfähige Frauen im Kurs (siehe 4.)

·        Ziele der Kurse sind das Empowerment von Migrantinnen und ein Grundstein für die weitere (berufliche) Entwicklung         zu legen. Die Brückenfunktion der Kurse zu anderen Angeboten wird als zentrales Element der Nachhaltigkeit im         Konzept hervorgehoben.
·        finanzielle Zuwendung pro Frauenkurs à 34 Zeitstunden beträgt bis zu 1.500,00 €
Details, welche Ausgaben als förderfähig gelten, finden Sie im beigefügten Konzept ab Seite 9.

Wichtig:
Falls Sie in einem Kurs neben der Kursleitern auch eine Kursbegleiterin einsetzen, ist sie nur dann förderfähig, wenn sie pädagogische Tätigkeiten keine verwaltungstechnischen Aufgaben übernimmt (z.B. im Rahmen von Teamteaching, Kinderbetreuung, Referaten zu Einzelfragen). Verwaltungsaufgaben sind mit der
Verwaltungskostenpauschale abgegolten.

·        Verwendungsnachweis: neben der Teilnehmerinnenliste, dem Sachbericht, sowie einer Kostenaufstellung pro Maßnahme, muss einmalig nach Durchführung aller bewilligten Kurse eine Jahresstatistik erstellt und uns eingereicht werden. In dieser Statistik muss die Anzahl aller Frauen erfasst werden, die am Kursangebot teilgenommen haben. Teilnehmerinnen, die mehrfach Kurse besucht haben, werden dort nur einmal gezählt.
·        für Exkursionen ist nun im Konzept explizit vorgegeben, dass sie in einem klaren Bezug zu den Kurszielen und         Kursnachhaltigkeit stehen sollen.
·        Werkstattangebote (z.B. Näh-, Koch-, Fahrradwerkstatt) können als niederschwelliger Einstieg dienen, sind aber         zeitlich begrenzt. Sie können bis zu 50% der Gesamtstunden eines Kurses ausmachen.

4. Welche Zielgruppe soll angesprochen werden?  

Zielgruppe sind ausländische Frauen, ·        mit einem in Deutschland auf Dauer angelegten Aufenthalt d.h. die Teilnehmerinnen müssen eine                         Aufenthaltserlaubnis vorweisen (näheres dazu siehe das Konzept Seite 7) ·        aus allen Ländern außerhalb Westeuropas (genaue Länderliste siehe die Anlage im Konzept) Nordamerikas sowie         Australiens, ·        ab Vollendung des 16 Lebensjahres, ·        ohne in Deutschland abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung,   ·        ergänzend dazu wurden die Kurse für Asylbewerberinnen aus den Ländern Syrien, Irak, Iran, Eritrea und Somalia         geöffnet, d.h. Teilnehmerinnen aus diesen Ländern müssen keine Aufenthaltserlaubnis vorweisen.         Weitere Hinweise zu der Zielgruppe siehe Konzept Seite 7. Claudia Karstens Frauenkurse-Team im Paritätischen Der Paritätische Gesamtverband Oranienburger Str. 13-14 10178 Berlin Telefon: 030 24636-469 Telefax: 030 24636-140 Frauenkurse: E-Mail: frauenkurse@paritaet.org

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