Benutzeranmeldung

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.

Anmelden
Zum Hauptinhalt springen

Neuer Rahmenvertrag zur Umsetzung von Hinweisgeberschutz in gem. Organisationen

Eine seit 2019 in Kraft gesetzte EU-Richtlinie sieht vor, dass Personen in und um ein Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden muss, Hinweise zu Rechtsverstößen an eine Meldestelle zu geben. Nach momentaner Gesetzeslage wird im Dezember 2021 hierzu das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft treten. Dieses sieht vor, dass alle Unternehmen (auch gemeinnützige) mit mehr als 250 Mitarbeitenden oder mehr als 10 Mio. Euro Umsatz ein Hinweisgebersystem installieren müssen.

Vorgesehen ist auch, dass alle anderen Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden dafür zwei Jahre länger Zeit haben. Dem Unternehmen drohen Sanktionen, wenn es nicht entsprechende Informationswege schafft und natürlich dann auch innerhalb einer gesetzten Frist reagiert.

Der Paritätische Landesverband hat dazu am 26.11.21 eine ONLINE Infoveranstaltung durchgeführt. Die Präsentation zur Infoveranstaltung finden Sie hier: https://raleu-my.sharepoint.com/:f:/g/personal/datenschutz_kanzlei-leu_de/ErZl_clg3fJMqOvhoV7cMjsBIcF5aBFqM2Hu3n2HmJeIXA?e=NpsiTj

Weitere Seminare sind über die Paritätische Akademie-Süd organisiert:

DigiSeminar: Umsetzung der Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes, 15.12.2021, 10-12Uhr, ONLINE

DigiSeminar: Umsetzung der Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes, 18.01.2022, 10-12Uhr, ONLINE

Der Paritätische Landesverband hat für seine Mitgliedsorganisationen einen Rahmenvertrag zum Hinweisgeberschutzgesetz abgeschlossen. Details entnehmen Sie bitte dem beigefügten Rahmenvertrag.

zurück
Login