Neuer Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) in gemeinnützigen Organisationen
Das Bundeskabinett hat am 24.07.2024 den Gesetzentwurf zur Umsetzung der CSRD Richtlinie angenommen, so dass nach der Befassung des Bundestags mit einer zügigen Verabschiedung zu rechnen ist. Der Paritätische unterstützt seine Mitglieder, die von der Umsetzung betroffen sind, mit der Herausgabe eines Leitfadens zur Nachhaltigkeitsberichterstattung speziell für gemeinnützige Organisationen.
Den Leitfaden finden Sie hier
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