Neue Weisung zu den Sozialschutzpaketen / §67 SGBII
Im Newsletter von Harald Thomé wird auf eine neue Weisung der Bundesagentur für Arbeit betreffend die Sozialschutzpakete bzw. §67 SGBII hingewiesen.
Es geht vor allem um folgende Themen:
- Verlängerung des zeitlicher Geltungsbereichs bis 12/2021
- Endgültige Entscheidung nach Ablauf des Bewilligungsabschnittes von Amts wegen
- Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie, Zahlungszeitpunkte und Nichtanrechenbarkeit
- Zum Umgang mit Mehrbedarfsanträgen
- Zur Anrechenfreiheit von Liquiditätshilfen
- Hinweis zur vermittlerischen Betreuung von Selbständigen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Kurzarbeit
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.
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