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Neue Weisung zu den Sozialschutzpaketen / §67 SGBII

Im Newsletter von Harald Thomé wird auf eine neue Weisung der Bundesagentur für Arbeit betreffend die Sozialschutzpakete bzw. §67 SGBII hingewiesen.

Es geht vor allem um folgende Themen:

 

  • Verlängerung des zeitlicher Geltungsbereichs bis 12/2021
  • Endgültige Entscheidung nach Ablauf des Bewilligungsabschnittes von Amts wegen
  • Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie, Zahlungszeitpunkte und Nichtanrechenbarkeit
  • Zum Umgang mit Mehrbedarfsanträgen
  • Zur Anrechenfreiheit von Liquiditätshilfen
  • Hinweis zur vermittlerischen Betreuung von Selbständigen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Kurzarbeit

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.

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