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Neue Regelungen zur Einkommensanrechnung für Hartz IV-Beziehende: Mehr Geld in der Tasche bei Ferienjobs und Corona-Boni

Mit der achten Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung vom 28. Mai 2020 werden Beihilfen und Unterstützungen von Arbeitgebern wegen Einsatz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der Corona-Krise im Zeitraum 01.03.-31.12.2020 bis zu 1.500 € anrechnungsfrei gestellt.

 

Die Verordnung tritt rückwirkend zum 01.03.2020 in Kraft.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage unseres Gesamtverbandes: www.der-paritaetische.de/fachinfo/arbeit-rente-und-sozialpolitik/neue-regelungen-zur-einkommensanrechnung-fuer-hartz-iv-bezieher-mehr-geld-in-der-tasche-bei-ferienjo/

 

Die Verordnung selbst finden Sie im Bundesgesetzblatt: www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav

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