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Neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen können zukünftig frei vereinbart werden. Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts muss jetzt noch der Bundesrat der Verordnung zustimmen.Die Bun­des­re­gie­rung hat am 16.09.2020 eine Än­de­rung der Ho­no­rar­ord­nung für Ar­chi­tek­ten und In­ge­nieu­re (HOAI) be­schlos­sen. Damit setzt sie ein Ur­teil des Eu­ro­päi­schen Ge­richts­hofs um, der die ver­bind­li­chen Min­dest- und Höchst­ho­no­ra­re der HOAI für un­ver­ein­bar mit der EU-Dienst­leis­tungs­richt­li­nie er­klärt hatte (BeckRS 2019, 13028).

Mehr Info unter dem Link

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/neue-honorarordnung-fuer-architekten-und-ingenieure

 

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