Neue Corona-Schutzimpfung-Verordnung in Kraft getreten
Die Verordnung über die Vorgaben bezüglich der Corona-Schutzimpfungen wurde erneut überarbeitet. In Bezug auf die Impfreihenfolge gab es keine Änderungen; es dürfen aber künftig Hausärzt*innen und Betriebsärzt*innen Impfungen durchführen, sobald sie über Impfstoffe verfügen. Die Verteilung der Impfstoffe an Arztpraxen soll über Apotheken erfolgen. Die Verordnung trat zum 1. April 2021 in Kraft.
Nähere Informationen entnehmen Sie den beigefügten PDF-Dokumenten.
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