Neue Bundesdurchschnittskostensätze ab 01.06.2018
Mit Gültigkeit ab dem 1. Juni 2018 gelten neue Bundesdurchschnittskostensätze für die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung und die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Die neuen Kostensätze hängen wir dieser Mail zur Kenntnis an.
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