Neuauflage der Broschüre „Steuerratgeber für Vereine“ soll den Alltag in den Vereinen erleichtern und die Verantwortlichen in ihrer Arbeit unterstützen
"Ein sehr großer Teil aller Saarländerinnen und Saarländer ist ehrenamtlich tätig. Nirgends ist die Vereinsdichte so hoch wie bei uns. Darauf können wir stolz sein. Unsere Gesellschaft lebt davon, dass sich Menschen in Vereinen ehrenamtlich engagieren. Dies geschieht auf ganz unterschiedliche Weise. Zum Beispiel im sozialen, kulturellen und sportlichen Bereich, für den Erhalt der Umwelt oder zum Wohle kranker, pflegebedürftiger oder benachteiligter Mitbürgerinnen und Mitbürger. Ohne dieses ehrenamtliche Engagement wäre unser Zusammenleben nicht so, wie wir es kennen, schätzen und lieben. Der Landesregierung ist die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements eine Herzensangelegenheit. Daher ist es wichtig, die staatlich beeinflussbaren Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Tätigkeiten stetig zu verbessern und anzupassen“, sagte Finanzminister Peter Strobel.
Ziel des neu aufgelegten Ratgebers ist es, den Alltag in den Vereinen zu erleichtern und die Verantwortlichen in Ihrer Arbeit zu unterstützen. Dazu gehören insbesondere auch praktische Anleitung und Unterstützung bei steuerlichen Fragestellungen. „Denn es ist unbestritten, dass staatliche Vorschriften das Vereinsleben immer häufiger auch belasten. Viele gesetzliche Regeln zielen dem Grunde nach auf hauptamtlich strukturierte Einrichtungen oder Gewerbebetriebe ab, aber sie treffen auch ehrenamtlich geführte Vereine: Minijobregelungen, neue Steuerrichtlinien, Aufzeichnungspflichten und dergleichen. Mit dem Steuerratgeber für Vereine möchte das Ministerium für Finanzen und Europa den Vereinen eine umfangreiche Hilfestellung geben. Er soll als Informations- und Nachschlagewerk für ehrenamtliche Vorstands- oder Kassierertätigkeiten dienen und es insbesondere Neueinsteigern möglich machen, einen Überblick zu gewinnen – und letztendlich einen Schnelleinstieg in wichtige steuerrechtliche Fragestellungen gewährleisten“, erklärte Peter Strobel.
Oftmals haben Vereine in ihren Vorständen auch deshalb ein Nachwuchsproblem, weil junge Menschen von den meist komplizierten administrativen Herausforderungen abgeschreckt werden. Angefangen bei der Spendenquittung, über die Anmeldung und Abrechnung von Veranstaltungen bis hin zur korrekten Buchführung, ehrenamtlich Tätigen in Hauptverantwortung wird einiges abverlangt. Die neue Broschüre setzt genau dort an. Sie soll Menschen, die gerne Verantwortung für ihren Verein übernehmen wollen die Angst vor den bürokratischen Hürden nehmen.
Die Broschüre gibt einen aktuellen, informativen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht - bezogen auf ein Spektrum möglicher steuerlicher Berührungspunkte. Bei den wesentlichen Verbesserungen, die aus der aktuellen Reform des Gemeinnützigkeitsrechts resultieren, handelt es sich unter anderem um:
- Abschaffung der starren gesetzlichen Zeitvorgaben bei der Mittelverwendung für steuerbegünstigte Körperschaften mit jährlichen Einnahmen von nicht mehr als 45.000 €.
- Erhöhung der Freigrenze für sogenannte wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von 35.000 € auf 45.000 € ab 2020.
- Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags von 2.400 € auf nunmehr 3.000 € und der Ehrenamtspauschale von 720 € auf nunmehr 840 €.
- Erweiterung des Zweckkatalogs begünstigter Zwecke unter anderem um „Klimaschutz“, „Freifunk“ und „Ortsverschönerung“ und „Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen und die Förderung der Unterhaltung von Gedenkstätten für nichtbestattungspflichtige Kinder und Föten“.
„Diese entscheidenden Verbesserungen gehen auch auf Vorschläge aus dem saarländischen Finanzministerium zurück, dass sie umgesetzt wurden freut mich im Sinne der Vereine sehr“, so Peter Strobel.
Zudem wurden folgende Verbesserungen vorgenommen:
- Etablierung von Holdingstrukturen im Dritten Sektor.
- Vereinheitlichung der Regelungen zur Mittelweitergabe von gemeinnützigen Organisationen untereinander.
- Anhebung der Grenze für den vereinfachten Zuwendungsnachweis, z. B. bei Spenden von 200 € auf 300 €.
Exemplare des neuen Steuerratgebers für Vereine können beim Ministerium für Finanzen und Europa kostenlos bestellt und zudem auf der Homepage des Ministeriums online unter der Rubrik Service/Publikationen heruntergeladen werden: https://www.saarland.de/mfe/DE/service/publikationen/Steuerratgeber_Vereine.html. Darüber hinausführende allgemeine Informationen, die für Vereine von Interesse sind, stehen unter dem Vereinsportal „Ehrenamt“ der Landesregierung zur Verfügung: https://www.saarland.de/stk/DE/portale/ehrenamt/home/home_node.html