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Nationale Armutskonferenz veröffentlicht Bericht zur Umsetzung des UN-Sozialpakts

Armut in Deutschland ist eine traurige Realität. Armut zu bekämpfen hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet. Diese Verpflichtung ist in dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte - kurz UN-Sozialpakt - niedergelegt und nach den einzelnen Rechten ausdifferenziert. Seit der Ratifizierung 1973 ist der UN-Sozialpakt in Deutschland geltendes Recht. Der Bericht weist auf, in welchen Bereichen nach Auffassung der Nationalen Armutskonferenz Deutschland gegen den UN-Sozialpakt verstößt.

Jeder Staat, der den Sozialpakt unterzeichnet hat, muss alle fünf Jahre einen Bericht darüber abgeben, was getan wurde, um die im Pakt beschriebenen Rechte zu verwirklichen. Dieser Bericht wird vom Sozialausschuss der Vereinten Nationen geprüft, wobei er hierbei auch Parallelberichte aus der Zivilgesellschaft zu Rate zieht. Nach Abschluss der Prüfung veröffentlicht der Ausschuss Empfehlungen, in denen er den betreffenden Staat auffordert, bestehende Missstände zu beseitigen.

Die Nationale Armutskonferenz hat bei den Vereinten Nationen einen Parallelbericht eingereicht, der erhebliche Lücken bei der Umsetzung des UN-Sozialpakts in Deutschland aufzeigt.

Die Nationale Armutskonferenz (nak) ist ein Bündnis von Organisationen, Verbänden und Initiativen, die sich für ein aktive Politik der Armutsbekämpfung einsetzen. Der Paritätische ist in dem Bündnis aktiv und hat an der Erstellung des Parallelberichts mitgewirkt.

Materialien:
Pressemitteilung der Nationalen Armutskonferenz
www.nationale-armutskonferenz.de/wp-content/uploads/2018/09/2018-09-20_PM-NAK-ver%C3%B6ffentlicht-Parallelbericht-zu-sozialen-Rechten-in-Deutschland_1.pdf
Der Parallelbericht der Nationalen Armutskonferenz
www.nationale-armutskonferenz.de/wp-content/uploads/2018/09/NAK-Parallelbericht_UN-Sozialpakt_deutsche-Fassung.pdf

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