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Monatsreport 9/2018 aus dem AK Frauen im Paritätischen Gesamtverband

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Bundestag: Sozialarbeiter - Zeugnisverweigerungsrecht
Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung hält die Regelung zum Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter für sachgerecht. In der Antwort (19/4371) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/4085) heißt es, die Bundesregierung sei der Auffassung, dass die Tätigkeit von Sozialarbeitern in den Arbeitsfeldern mobiler Jugendarbeit, Reintegration gewaltbereiter junger Menschen und bei der Beratung von Gewaltopfern ein besonderes Vertrauensverhältnis zum Klienten voraussetzt. Im Sinne einer möglichst umfassenden Wahrheitsermittlung sei der Kreis der Zeugnisverweigerungsberechtigten in Strafprozessen jedoch auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen. Eine Einschränkung der möglichst umfassenden Wahrheitsermittlung komme daher nur bei Vorliegen ganz besonders wichtiger Interessen in Betracht. Diese seien bei der Tätigkeit der Beratungsstellen nach Paragraf 53 Absatz 1 Nr. 3b Strafprozessordnung gegeben. Ergänzend nimmt die Bundesregierung Bezug zu Frage 22 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke "Die Situation der Straßenkinder in Deutschland" (19/4123). Die Fragesteller wollten wissen, wie die Bundesregierung zu einer möglichen Ausweitung des Zeugnisverweigerungsrechts für Sozialarbeiter steht.

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Deutscher Frauenrat: News

Frauenrechte=Menschenrechte: https://www.frauenrat.de/frauenrechte-menschenrechte/
Vielfalt und Geschlechtergerechtigkeit sind Fragen der Demokratie: https://www.frauenrat.de/vielfalt-und-geschlechtergerechtigkeit-sind-fragen-der-demokratie/
Armutsfeste Mindestrente für alle: https://www.frauenrat.de/armutsfeste-mindestrente-fuer-alle/
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Neue FES-Studie: Triumph der Frauen? The Female Face of the Far and Populist Right in Europe

Ist Rechtspopulismus reine Männersache? Weit gefehlt: Immer mehr Frauen in Europa geben ihre Stimme rechtspopulistischen Parteien. Und Frauen spielen in den Parteien immer öfter wichtige Rollen. Sie sollen den männlich dominierten Parteien ein vermeintlich modernes und sanfteres Gesicht verleihen. Die vor wenigen Tagen erschienene vergleichende Studie Triumph der Frauen? The Female Face of the Far and Populist Right in Europe trägt dazu bei, ein besseres Verständnis dafür zu gewinnen, welche Rolle Geschlechterfragen und Frauen in rechtspopulistischen Parteien in Europa spielen.
 
Diee Studie finden Sie in Deutsch zum Download hier: http://www.fes.de/cgi-bin/gbv.cgi?id=14630&ty=pdf und in Englisch hier:
http://www.fes.de/cgi-bin/gbv.cgi?id=14636&ty=pdf. Sollten Sie ein Druckexemplar wünschen, wenden Sie sich bitte an forumpug(at)fes.REMOVE-THIS.de
 

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AWO Bundesakademie: Veranstaltung

Heute möchten wir Sie auf ein Seminarangebot der AWO Bundesakademie für den Bereich Kinder, Jugend, Familie, Frauen aufmerksam machen. Es handelt sich um die Fortbildung
 
„Häusliche Gewalt: Hinsehen - Erkennen - Ansprechen – Vermitteln
Hintergründe und Auswirkungen häuslicher Gewalt“, die in der Zeit vom 28.11. – 30.11.2018 in Remagen-Rolandseck durchgeführt wird und die sich an Fachkräfte aus unterschiedlichen sozialen Handlungsfeldern - Jugendhilfe, Migrationsbereich,
Behindertenhilfe, Schwangerschaftsberatungsstellen, Frühen Hilfen - wendet.

Mehr unter: https://www.awo-bundesakademie.org/veranstaltungen/kursdetails/?tx_seminarmanager_pi2%5BSID%5D=83b1f9b4-5c79-4efb-933a-b86774ca6d58&cHash=2bb48c5450f7cfa53a757ba0c001e3e9
 
Für Fragen und Anregungen steht Ihnen Friederike Heynen, Seminarverwaltung, AWO Bundesakademie e.V., Tel: +493026309-416, Fax: +49302630932-416, friederike.heynen(at)awo.REMOVE-THIS.org als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

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Deutsche Aids-Hilfe: „Kein Aids für alle – bis 2020!“

Im Rahmen der Kampagne „Kein Aids für alle – bis 2020!“  startet eine Aktion für Migrant_innen und Geflüchtete – vor allem Menschen aus Hochprävalenzländern (Subsahara-Afrika, Russland, etc.) sowie LGBTQI unter Geflüchteten.
 
Um diese zu erreichen, hait sich die Deutsche Aids-Hilfe etwas Besonderes ausgedacht: Auch in Flüchtlingsunterkünften gibt es einen großen Bedarf an Kondomen. Gleichzeitig haben Geflüchtete oft ein hohes Interesse, mehr über unser Gesundheitssystem in Deutschland und über HIV und Aids zu erfahren. Die deutsche Aids-Hilfe möchte daher insgesamt ca. 360.000 Kondome zur Verfügung stellen, die eine mehrfache Funktion erfüllen: einerseits dienen sie natürlich dem Schutz vor HIV, andererseits werden sie eine „Werbebotschaft“ transportieren:
Auf der Kondompackung steht ein mehrsprachiger Hinweis auf die neue Website: www.your-health.tips. Diese bietet auf Englisch, Französisch, Arabisch und Russisch Informationen rund um das deutsche Gesundheitssystem, HIV/Aids, Geschlechtskrankheiten und die Nutzung von Kondomen. Auch Hinweise, wo man sich testen und bei Bedarf behandeln lassen kann und welche Möglichkeiten Menschen ohne Papiere haben, finden sich auf der Seite.
 
Die Deutsche Aids-Hilfe möchte alle Organisationen und Projekte, die mit Geflüchteten und Migrant_innen arbeiten herzlich einladen, sich zu beteiligen.
 
Das können Sie tun, indem Sie kostenlos Kondome aus der Aktion bestellen und diese Geflüchteten / Migrant_innen zur Verfügung stellen – durch Verteilung in Unterkünften, bei Veranstaltungen, an Partnerorganisationen oder selbstverständlich auch direkt an Ratsuchende.
 
Bestellen können Sie ab sofort über: https://www.aidshilfe.de/shop/durex-kondom-wwwyour-healthtips Da die Deutsche  Aids-Hilfe sicherstellen möchten, dass alle interessierten Organisationen und Projekte mitmachen können, ist die Höchstbestellmenge zunächst auf 1.000 Stück begrenzt. Größere Mengen können in Einzelfällen nach Rücksprache möglich sein.
Genaueres zur Kampagne erfahren Sie hier: www.kein-aids-fuer-alle.de
 
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Bundesstiftung Mutter und Kind: News

Alljährlich wird am 9. September der Tag des alkoholgeschädigten Kindes begangen, um auf die schwerwiegenden Folgen von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft hinzuweisen. Der Aktionstag wurde 1999 auf Initiative des Vereins FASD Deutschland e.V. eingeführt. Eine Aktuellmeldung zu diesem Thema finden Sie unter http://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/aktuelles/.
 
Außerdem finden Sie im Webangebot nun am Ende jeder Seite nicht nur die verlinkten Logos der „Nummer gegen Kummer“ (Elterntelefon) und der Hilfetelefone „Gewalt gegen Frauen“ und  „Schwangere in Not“, sondern auch den roten Punkt vom "Bündnis gegen Schütteltrauma", das zusammen mit dem Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) über die Gefahren des Schüttelns von Säuglingen und Kleinkindern informiert und Hilfen aufzeigt. Der Punkt „Schütteln Sie niemals Ihr Baby!“ ist mit der Website www.elternsein.info verlinkt und führt dort direkt zu Informationen über die Folgen des Schüttelns und Tipps, wie im Krisenfall das Schlimmste verhindert werden kann.
 

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Pressemitteilung der Bundesvereinigung Trans*: Deutschland im Staatenberichtsverfahren zum UN-Sozialpakt: Menschen mit diversen Geschlechtsidentitäten weiterhin diskriminiert

26. September 2018: Diese Woche überprüft der Ausschuss zum UN-Sozialpakt Deutschlands Umsetzung des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt, engl. Covenant on Economic, Social and Cultural Rights, CESCR). Als Bundesvereinigung Trans* e. V. haben wir uns am Verfahren mit einem Parallelbericht beteiligt und sind diese Woche auch vor Ort. Kim Trau, von der BVT* dazu mandatiert, hielt im UN-Ausschuss in Genf eine Rede:

“In meiner Rede habe ich auf drei der wichtigsten aktuellen Herausforderungen hingewiesen, die Menschen mit diversen Geschlechtsidentitäten diskriminieren und die es dringend zu ändern gilt. Dabei geht es erstens um die rechtliche Anerkennung des Geschlechts, diese sollte - wie es u.a. der Europarat empfiehlt - mit schnellen, transparenten und zugänglichen Verfahren, die auf Selbstbestimmung basieren, ermöglicht werden.

Zweitens soll eine individualisierte, zugängliche, bedürfnisorientierte Gesundheitsversorgung und -behandlung für alle Menschen mit diversen Geschlechtsidentitäten geschaffen werden.

Und drittens muss Personen, die unter Vormundschaft stehen, der Zugang zu den Verfahren zur rechtlichen Anerkennung des Geschlechts im Falle nicht unterstützender Vormundschaft ermöglicht werden. Wir fordern Deutschland auf diese Änderungen durchzuführen und seinen internationalen Vertragsverpflichtungen nachzukommen.“

Hintergrund:

Der UN-Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt, engl. Covenant on Economic, Social and Cultural Rights, CESCR) wurde von Deutschland 1966 ratifiziert und die Umsetzung der Rechte wird in wiederkehrenden Überprüfungsverfahren untersucht. Das Staatenberichtsverfahren ist die wiederkehrende Überprüfungsmethode, mit der der Ausschuss die Umsetzung der Konvention überwacht.

Der 6. Staatenbericht ist am 9. Dezember 2016 vom Kabinett beschlossen und am 22. Februar 2017 beim Ausschuss eingereicht worden. Damit begann der neue Berichtszyklus des Staatenberichtsverfahrens. In einer Pre-Session im Oktober 2017 wurde die „List of Issues“ in Genf erörtert. Der Dialog zum Staatenbericht findet aktuell während der 64. Sitzung des UN-Sozialpaktausschusses (24. September bis zum 12. Oktober 2018) statt und schließt diesen Zyklus ab.


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