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Monatsreport 08/2018

Paritätisches Jahresgutachten: 90 Prozent der Bevölkerung sorgen sich um sozialen Zusammenhalt. Verband fordert soziales Reform- und Investitionsprogramm

Wachsende soziale Ungleichheit und eine Gefährdung des sozialen Zusammenhaltes in Deutschland konstatiert der Paritätische Wohlfahrtsverband in seinem aktuellen Jahresgutachten. Der Verband begrüßt, dass die Bundesregierung die Stärkung des sozialen Zusammenhaltes als vorrangiges Ziel formuliert hat; die bisher beschlossenen Maßnahmen reichten dafür jedoch bei Weitem nicht aus. Notwendig sei ein echtes soziales Reform- und Investitionsprogramm, fordert der Paritätische.

„Das Jahresgutachten zeigt: In der Gesetzgebung der vergangenen Jahre gibt es ein doppeltes Defizit. Es fehlt an politischen Maßnahmen, die gezielt darauf gerichtet sind, gerade besonders von Einkommensarmut betroffene oder gefährdete Personengruppen zu unterstützen. Und es fehlt am politischen Willen, die bestehende Ungleichheit durch eine stärkere Besteuerung leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen beseitigen zu helfen“, so Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands. Dies schlage sich inzwischen auch in einem Vertrauensverlust bei den Bürgerinnen und Bürgern nieder. Beinahe 90 Prozent der Bevölkerung sorgten sich um den sozialen Zusammenhalt in Deutschland, so das Ergebnis von Umfragen, die der Paritätische anlässlich der Vorstellung seines Jahresgutachtens präsentiert. Demnach machen sich, unabhängig von der persönlichen Einkommenssituation über die Hälfte der Bevölkerung Sorgen um den sozialen Zusammenhalt, mehr als ein Drittel sogar große Sorgen.

Insbesondere beim Thema Langzeitarbeitslosigkeit und der Bekämpfung von Altersarmut sieht der Paritätische dringenden Handlungsbedarf. Darüber hinaus fordert der Verband u.a. Investitionen im Gesundheitsbereich, den Ausbau von Angeboten für Kinder und Jugendliche und sozialer Beratungsdienstleistungen. Grundsätzlich brauche es mehr staatliche Anerkennung und Unterstützung für gemeinnützige, soziale und zivilgesellschaftliche Initiativen in Deutschland. "Die soziale Spaltung, die Menschen verunsichert und mit für den Aufstieg rechtsextremer Parteien verantwortlich ist, muss bekämpft werden. Dies gelingt uns nur, indem wir mehr Brücken bauen: Brücken, die herausführen aus Einsamkeit, Arbeitslosigkeit und Desintegration und zu einem neuen sozialen Zusammenhalt beitragen. Dafür brauchen wir eine massive Stärkung des gemeinnützigen sozialen Engagements in Deutschland", so Rosenbrock.

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Dritte Option: Paritätischer kritisiert Regierungsentwurf als mutlos

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert den Mitte August im Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur so genannten dritten Option als bereits jetzt veraltete Minimallösung. Zu begrüßen sei die Änderung der Geschlechtsoption von "Weiteres" auf den wertneutraleren Begriff "Divers", der auch von den betroffenen Personenkreisen, für die dieser Eintrag gelten soll, bevorzugt wird. Deutliche Kritik übt der Verband jedoch an der im Gesetz verankerten Pflicht zum Nachweis einer ärztlichen Bescheinigung über "Varianten der Geschlechtsentwicklung".

Mit der medizinischen Nachweispflicht zum Geschlecht sind u.a. transgeschlechtliche Menschen weiterhin diskriminiert, kritisiert der Paritätische. Und auch von intergeschlechtlichen Menschen werde die medizinische Untersuchung zu Recht als Zumutung wahrgenommen. „Das Gesetz ist mutlos, da die Bundesregierung nach wie vor einer veralteten, vom Bundesverfassungsgericht jüngst zurückgewiesenen Überzeugung anhängt, wonach das körperliche Geschlecht ein adäquater Beleg für die geschlechtliche Identität eines Menschen sei. Das deutsche Recht muss endlich anerkennen, dass über die geschlechtliche Identität nur die Person selbst Auskunft geben kann. Geschlechtliche Identität ist eine höchstpersönliche Angelegenheit und steht unter dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts“, so Schneider. „Selbstbestimmung ist Menschenrecht. Und eine Registrierung von Geschlecht, solange sie für notwendig gehalten wird, muss auf Selbstbestimmung statt auf Fremdbestimmung basieren.“

Mehr Infos:

www.der-paritaetische.de/fachinfos/stellungnahmen-und-positionen/paritaetische-positionsbestimmung-zur-umsetzung-des-urteils-des-bundesverfassungsgerichts-zur-8222/
www.der-paritaetische.de/schwerpunkte/mensch-du-hast-recht/menschenrechtsblog/geschlechtliche-selbstbestimmung-ist-ein-menschenrecht/



Bewertung des Vorschlags der Bundesregierung durch  Bundesvereinigung Trans* siehe PDF anbei:

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FHK-Mitgliederinfo: Artikel in der taz zum Pilotprojekt unabhängiges Beschwerdemanagement in Unterkünften für Geflüchtete in Berlin

Der Artikel in der Tageszeitung die taz: „Das ist nicht Deutschland“ beschreibt die Entstehung und Gestaltung des o. g. Pilotprojekts, die ersten Erfahrungen beim Aufnehmen und Weiterleiten von Beschwerden sowie die damit verbundene Erwartung an konkrete Verbesserungen für Menschen mit Fluchterfahrungen in Berliner Unterkünften.  Neben Beschwerden über mangelnde Hygiene in den Unterkünften, defekte Waschmaschinen und getrennte Unterbringung von Eheleuten oder von Eltern und ihren (jugendlichen) Kindern, gibt es z.B. auch Beschwerden über männliche Security-Mitarbeiter, die nachts die Zimmer betreten. Das Beschwerdemanagement stellt demnach einen wichtigen Teil des Gewaltschutzes in Unterkünften dar.
Frauenhauskoordinierung war an der Konzeption des Projekts beteiligt und gibt im Projekt "Implementierung und Effektivierung von Gewaltschutz für Frauen in Unterkünften für geflüchtete Menschen" auch in anderen Städten Impulse zum Aufbau unabhängiger Beschwerde-Strukturen.
Den Artikel finden Sie unter folgendem Link:
http://www.taz.de/!5520644/

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FHK: Dokumentation der Fachtagung "Umgang und Gewaltschutz im Konflikt - professionelle Perspektiven
Die Fachtagung "Umgang und Gewaltschutz im Konflikt - professionelle Perspektiven" fand am 9. November 2017 in der Berliner Stadtmission statt und wurde gemeinsam von bff und FHK organisiert und durchgeführt. Im Rahmen von Referaten und Workshops diskutierten die Teilnehmer_innen über praktische Probleme  im Zusammenhang mit richterlichen Entscheidungen sowie über die Rollen der Jugendämter, der Verfahrensbeistände, der Anwaltschaft und der Gutachten. Des Weiteren wurden die Möglichkeiten der Fachberatungsstellen und Frauenhäuser sich in die Verfahren einzubringen, besprochen.

Die Dokumentation umfasst die Referate und die Zusammenfassungen der Workshops.

Sie finden die Dokumentation auf der FHK-Homepage unter:

https://www.frauenhauskoordinierung.de/aktuelles/detail/dokumentation-der-fachtagung-umgang-und-gewaltschutz-im-konflikt-professionelle-perspektiven/

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FHK: Ergebnisse der zweiten Fragebogenerhebung der Studie „Erwartungen Betroffener von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend an die Aufarbeitungskommission und an gesellschaftliche Aufarbeitung“ online

Wie Prof. Dr. Barbara Kavemann, Sozialwissenschaftliches Forschungsinstitut zu Geschlechterfragen / FIVE Freiburg (SoFFI F.) Berliner Büro der FHK mitteilte, sind die Ergebnisse der zweiten Fragebogenerhebung der Studie „Erwartungen Betroffener von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend an die Aufarbeitungskommission und an gesellschaftliche Aufarbeitung“ auf folgender Internetseite eingestellt: www.erwartungaufarbeitung.de
Auch über Rückmeldung würden sich Barbara Kavemann, Bianca Nagel und Daniel Doll freuen.
Kontakt:
Prof. Dr. Barbara Kavemann
Sozialwissenschaftliches Forschungsinstitut zu Geschlechterfragen / FIVE Freiburg (SoFFI F.) Berliner Büro
Düsseldorfer Straße 4
10719 Berlin
030-373 05 636
barbara.kavemann(at)eh-freiburg.REMOVE-THIS.de
www.barbara-kavemann.de
www.soffi-f.de
www.aufarbeitungskommission.de
 
Neue Veröffentlichungen aus dem PRÄVIK-Projekt:
Kindler, Heinz; Bianca Nagel; Helfferich, Cornelia; Kavemann, Barbara; Silvia Schürmann-Ebenfeld (2018): Missbrauch und Vertrauen – pädagogische Prävention einer Re-Viktimisierung bei Mädchen mit sexuellem Missbrauch in der stationären Jugendhilfe. Zeitschrift für Pädagogik 2/2018, Weinheim und Basel: Beltz Juventa.
 
Kavemann, Barbara; Helfferich, Cornelia; Kindler, Heinz; Nagel, Bianca (2018) Sexual re-victimisation of adolescent girls in institutional care with a history of sexual violence in childhood: empirical results and conclusions for prevention. Journal of Gender-Based Violence, Volume 2, Number 1, February 2018, pp. 9-24(16)
Download Article: http://www.ingentaconnect.com/contentone/tpp/jgbv/2018/00000002/00000001/art00002#

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 Pressestatement Missbrauchsbeauftragter Rörig  zu Eröffnung von sog. Ankerzentren in Bayern ab 1. August 2018:

 


„Kinderschutz muss auch in der Flüchtlingspolitik höchste Priorität haben. Kinder gehören nicht in Ankerzentren.“

 Berlin, 01.08.2018: Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, warnt vor den Gefahren einer Unterbringung in den sogenannten Ankerzentren für geflüchtete Mädchen und Jungen:
 
Rörig: „Ministerpräsident Söder sieht in Ankerzentren ein „Vorbild für Deutschland“. Ankerzentren entsprechen nicht den Anforderungen der UN-Kinderrechtskonvention. 45 Prozent der geflüchteten Menschen 2017 sind Kinder und Jugendliche. Geflüchtete Kinder haben wie alle Kinder ein Recht auf Schutz vor Gewalt, auf gesundheitliche Versorgung und Teilhabe sowie Zugang zur Bildung. In den  sogenannten Ankerzentren werden diese Rechte, zu deren Umsetzung sich Deutschland gemäß der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet hat, nicht gewährleistet. Ich fordere seit Sommer 2015 bundeseinheitliche Standards für den Schutz von Kindern vor (sexueller) Gewalt, unter anderem zu Beschwerdeverfahren, Hilfeangeboten sowie zu räumlichen und personellen Rahmenbedingungen. Das Bundesfamilienministerium hat gemeinsam mit UNICEF im Juni 2017 überarbeitete „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ vorgelegt, die als Leitlinien für die Erstellung und Umsetzung von Konzepten zum Schutz vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften gelten sollten. 
 
Gesetzliche Standards zum Schutz vor sexueller Gewalt in Flüchtlingsunterkünften  müssen endlich bundeseinheitlich gesetzlich festgeschrieben  werden, zum Beispiel im Rahmen des § 44 Asylgesetz. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass wir uns für die geflüchteten Kinder verantwortlich fühlen und sie schützen. Viele Kinder haben bereits schreckliche Erfahrungen in ihrem Heimatland und auf der Flucht gemacht. Sie sind dadurch besonders gefährdet, erneut Opfer von (sexueller) Gewalt zu werden. Sie brauchen unseren besonderen Schutz und unsere Hilfe, um das Erlebte zu verarbeiten, Kind sein zu dürfen und geschützte Lebensräume zu haben, in denen sie sich gut entwickeln können. Wir müssen alles dafür tun, dass die Menschen, die bei uns Schutz und Hilfe suchen, kein weiteres Leid erfahren. Ein Ankerzentrum, in dem es keine Bildungs- und kindgerechte Freizeitangebote gibt und in denen viele Menschen auf engstem Raum unter enormen, vielfältigen Belastungssituationen zusammenleben, sind geradezu ein Brenntiegel von Gewalt, auch sexueller Gewalt, der Kinder und Jugendliche bis zu einer maximalen Aufenthaltsdauer von 6 Monaten für Familien dort ausgesetzt sein können. Ich fordere grundsätzlich eine dezentrale Unterbringung von Familien mit Kindern in geschützten Unterkünften. Die Rechte der Kinder müssen uneingeschränkt berücksichtigt werden.“
 
Infos und Checkliste zu Mindeststandards in Flüchtlingsunterkünften des Unabhängigen Beauftragten:
https://beauftragter-missbrauch.de/wft   
 
Broschüre „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“, BMFSFJ 2017: https://beauftragter-missbrauch.de/broschuere


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LSVD: EINLADUNG: „Akzeptanz von LSBTI* weiter gestalten“ 2. Regenbogenparlament am 22.09.2018 in Köln   In jahrzehntelangen Kämpfen konnten wesentliche Fortschritte bei der rechtlichen Anerkennung und gesellschaftlichen Akzeptanz von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI*) erreicht werden. Aber auch nach der Öffnung der Ehe und dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Dritten Geschlechtseintrag sind Homophobie, Transfeindlichkeit und weitere Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit in vielen gesellschaftlichen Bereichen allgegenwärtig. Erfolge in punkto Gleichstellung und Akzeptanz stehen massiv unter Beschuss von Rechtspopulist*innen und Gleichstellungsgegner*innen. Ein aggressives und menschenfeindliches Klima droht wieder salonfähig zu werden.   Wie kann „Regenbogenkompetenz“ in der Senior*innenarbeit, in der Bildung, in Religionsgemeinschaften, in den Medien, in der Arbeitswelt und in der internationalen Menschenrechtspolitik erhöht werden? Das wollen wir im Rahmen des zweiten bundesweiten Regenbogenparlaments in Fachforen und Podiumsdiskussionen miteinander diskutieren. In den Bereichen Religion und Medien entwickeln wir Ideen aus dem ersten Regenbogenparlament in Berlin weiter. (Link zum Programm: www.miteinander-staerken.de/wp-content/uploads/2018/07/20180726-einladung-regenbogenparlament-koln-22.09.2018.pdf) Wann: Samstag, den 22. September 2018, 09:30 - 17:00 Uhr Wo: FORUM Volkshochschule im Museum am Neumarkt, Cäcilienstraße 29 – 33, 50667 Köln   Die Veranstaltung richtet sich an LSBTI*-Aktivist*innen und Fachkräfte aus den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Medien, Politik, Sport, Kultur, Religion, Soziale Arbeit, Antidiskriminierungs- und Antirassismusarbeit, aus migrantischen Organisationen und aus der Jugendarbeit.   Eine Veranstaltung des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) in Kooperation mit der Stadt Köln.   Anmeldung via Webseite www.miteinander-staerken.de (http://www.miteinander-staerken.de/events/8/2-regenbogenparlament/) bis spätestens 14.09.2018.

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