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Monatliches Update - Informationen für Ihre Arbeit 10/2018

BMFSFJ: Start der Apothekenaktion zur Bekanntmachung des Hilfetelefons "Schwangere in Not"

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey gab am 9. Oktober 2018  in der Pfauen-Apotheke in Berlin-Neukölln den Startschuss zur bundesweiten Apothekenaktion zur weiteren Bekanntmachung des Hilfetelefons „Schwangere in Not.“ Das Hilfetelefon für Schwangere in Not ist unter der Nummer 0800 40 40 020 rund um die Uhr erreichbar. Die Anruferinnen werden an die Schwangerschaftsberatungsstellen vor Ort vermittelt, wo über Hilfsangebote in der Schwangerschaft informiert wird.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Es gibt das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ seit vier Jahren und es wird gut angenommen. Mir ist es wichtig, die Hilfen für Schwangere in Not, insbesondere das Hilfetelefon, noch stärker in der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Dabei habe ich die Apothekerkammern und die Bundesvereinigung der Apothekerverbände um Unterstützung gebeten. Mit den Hauptstadtapotheken und der ersten teilnehmenden Apotheke in Neukölln haben wir heute den Anfang gemacht. Ich hoffe, dass bundesweit viele weitere dazu kommen. Ich danke allen Apothekerinnen und Apothekern für ihr Engagement: Mit den gut sichtbar ausgelegten Informationsmaterialien und den Aufklebern an den Eingangstüren der Apotheken sorgen wir gemeinsam dafür, dass Schwangere in Not wissen, wohin sie sich wenden können.“

Im Sinne des Berichts der Bundesregierung zur vertraulichen Geburt aus dem Jahr 2017 lenkt die Aktion verstärkte Aufmerksamkeit auf das Hilfetelefon „Schwangere in Not“.

Das Hilfetelefon „Schwangere in Not“: Durch das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt vom 1. Mai 2014 finden schwangere Frauen in Not- und Konfliktlage die Unterstützung, die sie benötigen. Ein zentrales Instrument des Gesetzes ist das Hilfetelefon „Schwangere in Not“. Unter der kostenfreien Rufnummer 0800 40 40 020 bietet es eine vertrauliche und anonyme Erstberatung zu allen Fragen rund um das Thema Schwangerschaft. Das Hilfetelefon steht nicht nur Schwangeren selbst, sondern auch ihrem sozialen Umfeld und Fachkräften zur Verfügung. Es kann rund um die Uhr an allen Tagen im Jahr kontaktiert werden und vermittelt auf Wunsch an eine Schwangerschaftsberatungsstelle vor Ort weiter. Die Beratung wird barrierefrei sowie in 17 Fremdsprachen angeboten. Das ergänzende Internetangebot www.geburt-vertraulich.de ermöglicht es, sich online zu informieren und bietet per Chat und E-Mail ebenfalls eine kostenfreie, vertrauliche und anonyme Beratung.

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Deutscher Frauenrat: Ankerzentren brauchen Schutzkonzepte

In einem gemeinsamen Offenen Brief haben sich der Deutsche Frauenrat und die Landesfrauenräte der Bundesländer an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) gewandt. Darin kritisieren sie die fehlenden Schutzkonzepte in Ankerzentren, in denen Geflüchtete ohne positive Bleibeperspektive untergebracht werden sollen.

Die Unterzeichnenden befürchten, dass in diesen Großeinrichtungen Personen mit besonderer Schutzbedürftigkeit verstärkt Gewalt ausgesetzt sind. Dazu gehören Frauen und Kinder, lesbische, schwule, trans- und intersexuelle Menschen. Im „Masterplan Migration“, für den das Bundesinnenministerium die Federführung hat, „gibt es kein Konzept für eine menschenwürdige Unterbringung von Personen, die geschlechtsspezifische Gewalt erfahren haben,“ heißt es in dem Schreiben.

Die Unterzeichnerinnen fordern, dass die 2016 vom BMFSFJ vorgelegten „Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften“ auch allen Ankerzentren zugrunde gelegt werden.



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NZFH: Schwerpunktthema Flucht und Migration

Familien mit Fluchterfahrung unterscheiden sich mit ihren Wünschen für ihre Kinder nicht grundlegend von anderen Familien, allerdings leben sie oft unter schwierigen Bedingungen und häufig in Erstaufnahmeeinrichtungen. Die Ausgabe wirft einen Blick auf die Situation geflüchteter Familien; unter anderem beantworten die Expertinnen Professor Marga Günther und Professor Anke Kerschgens die Frage, wie Fachkräfte in den Frühen Hilfen bei Geflüchteten stabile Eltern-Kind-Beziehungen unterstützen können. Die Publikation steht als PDF auf der Internetseite www.fruehehilfen.de zur Verfügung und kann per E-Mail an order(at)bzga.REMOVE-THIS.de mit Angabe der Bestellnummer: 16000368 kostenfrei angefordert werden.

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NZFH: Bündnis gegen Schütteltrauma

Es gibt neue Materialien zur Aufklärung:

Um noch mehr Eltern zu erreichen, liegt der Flyer "Ihre Nerven liegen  blank?" nun in fünf weiteren Sprachen vor.

Sie können die Faltblätter ab sofort kostenlos bei der BZgA auf Englisch  (Bestellnummer 16000549), Französisch (16000550), Russisch  (16000551),Türkisch (16000552) und Arabisch (16000553) bestellen über:

E-Mail: order(at)bzga.REMOVE-THIS.de
Fax: 0221/8992-257
Online-Shop:
https://www.fruehehilfen.de/serviceangebote-des-nzfh/materialien/publikationen/publikationen-des-nzfh/

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Stellungnahme Missbrauchsbeauftragter der Bundesregierung zur Pressemitteilung des BMFSFJ zur dauerhaften Einrichtung des Amtes einer/eines Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM):
 
Berlin, 19.10.2018. Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs: „Es freut mich sehr, dass die Bundesregierung sich entschlossen hat, die Stelle einer/eines Unabhängigen Beauftragten und den Betroffenenrat dauerhaft bei der Bundesregierung einzurichten und die Arbeit der Unabhängigen Aufarbeitungskommission um fünf weitere Jahre zu verlängern. Damit sind wir dem zentralen Anliegen, dass der Kampf gegen sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und deren Folgen dauerhaft und konsequent geführt wird, einen großen Schritt näher gekommen. Wichtig ist, dass das gemeinsam erarbeitete Konzept, das heute von  Bundesfamilienministerin Dr. Giffey vorgelegt wurde, jetzt auch vom Bundeskabinett beschlossen und vom Deutschen Bundestag mit den erforderlichen Personal- und Finanzmitteln unterlegt wird.“
 
Die PM des BMFSFJ zur dauerhaften Einrichtung der Stelle einer/eines UBSKM finden Sie unter:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/dauerhafte-einrichtung-des-amtes-einer-eines-unabhaengigen-beauftragten-fuer-fragen-des-sexuellen-kindesmissbrauchs/130034

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