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Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge brauchen Hilfe zur Erziehung!

Angeregt durch Diskussionen im AK Jugendsozialarbeit am 30.1.2018, bei der insbesondere über die Situation in Bayern berichtet wurde, wo massiv versucht wird, Angebote des betreuten Jugendwohnens nach § 13 Abs. 3 SGB VIII zur Regelversorgung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge umzudeuten, hat der Paritätische Gesamtverband eine Stellungnahme verabschiedet, die deutlich unterstreicht, dass die Vormünder Minderjähriger einen klaren Anspruch auf Hilfe zur Erziehung haben, der als solcher nichts mit Angeboten der Jugendsozialarbeit zu tun hat. Darüber hinaus spricht sich der Verband gegen 4-fache Verlegungen junger Geflüchteter durch eine Erstunterbringung in sog. AnKER-Lagern aus, wie sie der Koalitionsvertrag vorsieht.

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