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Maskenpflicht: Ausnahmen für Menschen mit Behinderungen

Die Aktion Mensch informiert über Ausnahmen von diesen Regelungen aus medizinischen Gründen.

Für viele Menschen mit Behinderung ist das Tragen einer Schutzmaske nicht zumutbar, etwa bei einer Atemwegserkrankung oder psychischer Beeinträchtigung, die eine Maske im Gesicht zur Qual macht. Deshalb gibt es in fast allen Bundesländern Ausnahmeregelungen für diese Personengruppen. Wie genau sie lauten, hat die Aktion Mensch in einer Tabelle zusammengestellt.

Zur Übersicht „Ausnahmen für Menschen mit Behinderung von der Maskenpflicht“ auf der Webseite der Aktion Mensch

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