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Masernschutzgesetz

Es soll zwar noch Unzufriedenheit bei den Ländern geben, aber die haben schon ganz anderen Vorhaben zugestimmt. Insofern ist wahrscheinlich, dass das Gesetz mit den im Bundestag beschlossenen Änderungen angenommen wird. Dann werden wir im kommenden Jahr so schnell wie möglich eine Handreichung für die Praxis erstellen.
Die aktuell wichtigste Info für Sie ist, dass die oberste Landesgesundheitsbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle bestimmen können, dass der Impfnachweis nicht der Leitung der jeweiligen Einrichtung, sondern dem Gesundheitsamt oder einer anderen staatlichen Stelle gegenüber zu erbringen ist. Ob die Länder von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, müsste sehr zeitnah thematisiert werden.


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