Landesrahmenvereinbarung Frühförderung § 46 Abs. 4 SGB IX Früherkennung und Frühförderung
Mit Datum vom 30. September 2020 ging der LIGA-Geschäftsstelle die von allen Vertragspartnern unterzeichnete Landesrahmenvereinbarung nach § 46 Abs. 4 SGB IX Früherkennung und Frühförderung (Komplexleistung) zu. Die Landesrahmenvereinbarung ist als PDF-Dokument beigefügt.
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