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Der Verband

Jung und wohnungslos

Es gibt viele Arten von Wohnungslosigkeit, von denen Kinder, Jugendliche und junge
Erwachsene betroffen sein können. Als wohnungslos gelten junge Menschen nicht
nur, wenn sie auf der Straße leben. Auch wenn sie in staatlichen Notunterkünften
untergebracht sind, in prekären Wohnverhältnissen, wie z.B. in Abrisshäusern, leben
oder als sogenannte Couch-Surfer bei Bekannten oder Freunden unterkommen, sind
sie direkt oder indirekt von Wohnungslosigkeit betroffen.


Das Leben auf der Straße und in prekären Wohnformen ist ein Leben in extremer
Armut. Junge Menschen auf der Straße leben von der Hand in den Mund und haben
ohne Hilfe kaum Möglichkeiten, eine Wohnung, einen Job oder Sozialleistungen zu
erhalten, da sie hierfür häufig einen Wohnsitz benötigen. Das Leben auf der Straße
gefährdet ihre Gesundheit, und nicht selten versuchen sie, ihre Probleme mit Alkohol
oder Drogen zu „lösen“. Umso bemerkenswerter ist der reduktionistische Blick der
Bundesregierung, die die Grundversorgung von Straßenjugendlichen mit Nahrung,
Kleidung, Gesundheitsvorsorge und Notschlafstellen gewährleistet sieht.
Wie viele Jugendliche genau wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind,
ist nicht bekannt. Es gibt keine offizielle Wohnungslosennotfallstatistik in Deutschland.
Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) hat eine aktuelle Schätzung zur Anzahl von
tatsächlich auf der Straße lebenden Jugendlichen auf der Basis einer Fachkräftebefragung vorgenommen.

Danach wurde eine Gesamtzahl von ca.37.000 Straßenjugendlichen unter 27 Jahren
in Deutschland ermittelt. Im Unterschied zu minderjährigen Straßenkindern im Alter
von 13-14 Jahren, bei denen der Anteil der Mädchen relativ hoch ist, sind die jungen Erwachsenen überwiegend männlich.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe ermittelt jährlich die Anzahl
wohnungsloser Menschen in Deutschland. Im Jahr 2016 betrug die Zahl der wohnungslosen Menschen in Deutschland 860.000. Davon sind 420.000 Menschen
wohnungslos und 440.000 anerkannte Flüchtlinge, die in Gemeinschaftsunterkünften
leben. Ca. 52.000 Menschen leben ohne jede Unterkunft auf der Straße.

Die BAG Wschätzt die Zahl der wohnungslosen Kinder und minderjährigen Jugendlichen auf 32.000 (8%). Es gibt bisher so gut wie keine wissenschaftliche Studie, die untersucht hat, wie und warum Jugendliche auf die Straße kommen.
Es gibt jedoch Hinweise aus der Praxis, dass es viele Faktoren sind, die zum Leben auf der Straße führen. Gewalterfahrungen, Verwahrlosung und Suchtprobleme im Elternhaus können hierbei beeinflussende Faktoren sein.


Es gibt jedoch auch junge Wohnungslose, die in Jugendhilfeeinrichtungen oder in
Pflegefamilien betreut werden und von dort aus den Weg auf die Straße suchen oder
sich für andere prekäre Wohnformen entscheiden, weil sie mit einem Abbruch der
Jugendhilfeleistungen mit 18 Jahren konfrontiert wurden.


Nach den Ergebnissen der DJI-Studie werden die meisten Straßenjugendlichen mit
18 und 19 Jahren wohnungslos, also zu Beginn der Volljährigkeit. Wenn Jugendliche
bis zur Volljährigkeit vom Jugendamt betreut wurden, bricht zu genau diesem Zeitpunkt
der Kontakt zum Jugendamt häufig ab.
In diesem Fall, also mittel-, erwerbs- und wohnungslos, wird dann meist das Jobcenter
ihr erster Ansprechpartner. Nun beginnt ein Teufelskreis, aus dem viele ohne Unterstützung und Begleitung nicht herauskommen: Ohne festen Wohnsitz bekommt
man keinen Job und ohne Job bekommt man keine Wohnung. Junge Menschen haben
aber ein Recht auf Wohnen und auf Arbeit, dies sind Menschenrechte, die allen
zustehen.

Demnach hat jeder auch junge Mensch ein Recht auf einen angemessenen
Lebensstandard, der auch ein angemessenes Wohnen (adaequate housing) umfasst.
Deutschland hat sich zur Einhaltung dieser Regelung im UN-Sozialpakt von
1976 verpflichtet. Danach hat der Staat die Pflicht, ein angemessenes Wohnen zu
gewährleisten und zu schützen, das über das „Dach über dem Kopf“ hinausgeht, so
wie es Wohnungslosennotschlafstellen anbieten. Das bedeutet nicht zuletzt, dass es
ausreichend verfügbaren Wohnraum geben muss. Auch der Zugang zu Wohnraum
muss diskriminierungsfrei gewährt werden. Diskriminierungsfrei bedeutet in diesem
Fall, dass auch Menschen mit wenig Einkommen bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung gestellt bekommen.

Wohnungslosen jungen Menschen wird dieses Menschenrecht auf Wohnen offensichtlich verwehrt.

Das komplette Postionspapier finden Sie hier.

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