Informationen zur Kinderbetreuung in stationären Einrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe im SAARLAND
Die Betreuung von Kindern von Mitarbeitenden in stationären Einrichtungen außerhalb Kitas ist möglich und von Seiten der Heimaufsicht und des Sozialministeriums Saarland unter Auflagen gestattet ist.
Zur Planung einer möglichen Kinderbetreuung verweisen wir auf die Empfehlungen und bitten um Beachtung bei der Durchführung. Sie finden die Information untenstehend.
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