Informationen von BMG und RKI zur Zulässigkeit von Wiederverwendungsverfahren für medizinische Schutzmasken
Untenstehend finden Sie eine Pressemitteilung des BMGs und ein Papier, in dem neue Regelungen zu finden sind nach denen medizinische Schutzmasken in der Versorgung wieder verwendet werden dürfen. Die darin enthaltenen Regelungen gelten befristet (maximal für sechs Monate). Sie sollen dazu beitragen, die Versorgung sicherzustellen, bis entsprechende Herstellungskapazitäten in der Bundesrepublik bestehen.
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