Informationen und ergänzungsbedürftiges Muster zur Datenschutzerklärung für eine Website
Wie bisher benötigen Websites eine Datenschutzerklärung. Anders als bisher ist jedoch im Hinblick auf die Informationspflichten der Umfang der bereitzustellenden Informationen größer geworden. Beispielsweise ist künftig über die zu Grunde gelegten Rechtsgrundlagen, über die Erforderlichkeit eines Vertragsschlusses oder über eine andere Verpflichtung zu informieren.
Untenstehend finden Sie unsere Informationen und ein ergänzungsbedürftiges Muster zur Datenschutzerklärung für eine Website.
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